Was ist versichert?

Art und Umfang der versicherten Sachen und der versicherten Risiken

Versicherte Sachen

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten beweglichen Sachen. Daten und Programme sind keine Sachen. Die Entschädigung hierfür richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen über Daten und Programme.

Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer

  • Eigentümer ist
  • sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit einer Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war
  • sie sicherungshalber übereignet hat.

Als bewegliche Sachen gelten auch in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Hier ist allerdings die Abgrenzung zur Gebäudeversicherung zu berücksichtigen, um Doppelversicherungen zu vermeiden!

Versicherte Schäden

Die möglichen Schäden in der Leitungswasserversicherung kann man der Art nach in drei Bereiche aufteilen, nämlich die Bruchschäden innerhalb von Gebäuden, die Bruchschäden außerhalb von Gebäuden und die Nässeschäden.

Bruchschäden innerhalb von Gebäuden

Der Versicherer leistet in der Leitungswasserversicherung Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und den damit verbundenen Schläuchen; der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.

Ferner leistet der Versicherer bei frostbedingten Bruchschäden an nachfolgend genannten versicherten Installationen:

Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche; Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.

Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.

Bruchschäden außerhalb von Gebäuden

Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.

Nässeschäden

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss ausgetreten sein

  • aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
  • aus mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
  • aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
  • aus Klima- , Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen
  • sowie aus Wasserbetten und Aquarien

Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.

Leistungen des Versicherers in der Leitungswasserversicherung

Entschädigungsberechnung

Der Versicherer ersetzt bei zerstörten oder infolge eines Versicherungsfalls abhanden gekommenen Sachen den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles; bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch den Versicherungsfall entstandenen und durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Die Reparaturkosten werden gekürzt, soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache gegenüber dem Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht wird. Restwerte werden angerechnet.

Standard

Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), einen Anspruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um bewegliche Sachen, die zerstört wurden oder abhanden gekommen sind, in gleicher Art und Güte und in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Nach vorheriger Zustimmung des Versicherers kann auch die Wiederbeschaffung gebrauchter Sachen genügen; anstelle von spezifizierten Maschinen können Maschinen beliebiger Art beschafft werden, wenn deren Betriebszweck derselbe ist. Die Abgrenzung zur Maschinenversicherung und die damit verbundene mögliche Doppelversicherung sind zu berücksichtigen.

Zeitwertschaden

Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versicherungswert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde.

Gemeiner Wert

Sofern Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner für typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen versichert sind, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzungen erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.

Entschädigungsgrenzen in der Leitungswasserversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens

  • bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme
  • bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen oder bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung.

Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist immer der niedrigere Betrag.

 


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