Versicherte Risiken in der Elektronikversicherung
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Versicherungsort
Versicherungsort ist generell der im Versicherungsantrag und Versicherungsschein vereinbarte stetige Aufenthaltsort (Betriebsgrundstück) der versicherten Sachen. In der Elektronikversicherung gibt es jedoch Ausnahmen (Laptop), sofern sie im Versicherungsvertrag dokumentiert sind. Bei der Vereinbarung eines Versicherungsschutzes außerhalb der Betriebsgrundstücke wird in der Regel eine Höchstentschädigung festgelegt, die prozentual von der Versicherungssumme berechnet wird und je Versicherungsfall auch summenmäßig begrenzt ist. Der Versicherungsschutz gilt dann für ganz Europa.
Versicherungsschutz wird jedoch nicht bei Umzügen, die zwischen Betriebsgrundstücken oder außerhalb von Betriebsgrundstücken durchgeführt werden, gewährt. Hier sollte eine Transportversicherung eingesetzt werden. In Ergänzung des oben gesagtem besteht Versicherungsschutz in Auslagerungsstätten innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke und für die Datenfernübertragungseinrichtungen und -leitungen, die diese Betriebsgrundstücke verbinden, für Sicherungs-Wechseldatenträger in deren Auslagerungsstätten sowie auf den Verbindungswegen zwischen den bezeichneten Betriebsgrundstücken und den Auslagerungsstätten.
Schadensursachen
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, leichte Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und Vorsatz Dritter - auch durch Ihr eigenes Betriebspersonal
- Überspannung, Kurzschluss, Induktion
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung, Sabotage, Vandalismus
- Vorsatz dritter Personen
- Höhere Gewalt (z.B. elementare Naturereignisse)
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Konstruktions-, Ausführungs-, Materialfehler
- Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus und Sabotage
- Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen und Löschmittel
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Höhere Gewalt, Sturm, Hochwasser
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet in der Elektronikversicherung Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens verhältnismäßig zu kürzen.
Elektronische Bauelemente
Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache wird nur geleistet, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit (im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende Einheit) oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist dieser Beweis nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
Soweit nicht gesondert vereinbart, leistet der Versicherer Entschädigung für Röhren und Zwischenbildträger nur bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Leitungswasser.
Elektronik-Pauschalversicherung
Eine besondere Form ist die Elektronik-Pauschalversicherung. Diese kann für bestimmte Anlagen und Geräte gemäß der nachstehenden Gruppierung pauschal für eine oder mehrere der genannten Anlagengruppen abgeschlossen werden.
Anlagengruppe 1
Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik
- Netzwerkanlagen, Personalcomputer, Bürocomputer, Textsysteme, EDV-Anlagen
- Laptops, Notebooks, Organizer
- Digitalkameras (die Höchstentschädigung ist begrenzt)
- CAD-, CAE-, CAM-Systeme
- Telefonanlagen mit Zusatzgeräten, Auto-/Mobiltelefone
- Telefax- und Telexgeräte
- Gegen- und Wechselsprechanlagen
- Alarm-, Brandmelde- und Zutrittskontrollanlagen
- Türschließanlagen, Warensicherungssysteme
- Personensuch- und Rufanlagen
- Funkanlagen
- Uhrenanlagen, Zeiterfassungsgeräte
- Vortrags- und Demonstrationsgeräte, Beamer
- Kopiergeräte, kleine Offsetgeräte, Mikrofilmgeräte
- Diktiergeräte, elektrische Schreib-, Rechenmaschinen
- Post- und Papierbearbeitungsgeräte, Aktenvernichter
Anlagengruppe 2
Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen
- Prüfautomaten, sonstige Mess- und Prüfgeräte
- Prozessrechner
- Geräte zur Materialprüfung (keine Röntgenanlagen)
- Kfz-, Mess- und Prüfeinrichtungen
- Elektronische Kassen und Waagen
Anlagengruppe 3
Satz- und Reprotechnik
- Elektronische Graviereinrichtungen für Druckvorlagen
- Farbauszugsanlagen, Graphische Gestaltungssysteme
- Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras
- Filmentwicklungsmaschinen
Anlagengruppe 4
Bild- und Tontechnik
- Produktionstechnische Anlagen für Fernsehstudios, Rundfunksender und Tonstudios
- Fernseh- und Videoanlagen
- Industriefernsehanlagen
- Elektroakustische Anlagen
- Antennenanlagen
Anlagengruppe 5
Medizintechnik
- Röntgenanlagen
- Medizinische Fernsehtechnik
- Elektromedizin
- Geräte für Diagnostik und Therapie
- Physikalisch medizinische Geräte
- Laborgeräte und Laborsysteme
- Sterilisations- und Desinfektionsanlagen
- Thermographieanlagen
- Ultraschallgeräte
- Strahlen- und Dosisleistungsmessgeräte
- Dentaleinrichtungen
- Endoskopiegeräte sind nur versichert, sofern dies besonders vereinbart wurde.
Anlagengruppe 6
Weitere Anlagen, sofern im Versicherungsvertrag bezeichnet
- Versichert ist (sind) jeweils auch die dazugehörige(n)
- Versorgungstechnik für Elektronikanlagen (wie Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Netzersatzanlagen und Frequenzumformer); Leitungen, Erdkabel, sowie der Leitungsführung dienende Vorrichtungen innerhalb der versicherten Betriebsgrundstücke
Softwareversicherung
Auch für die Softwareversicherung gelten besondere Bestimmungen und Vereinbarungen. Dies betrifft insbesondere die versicherten und nicht versicherten Kosten.
In der Elektronikversicherung sind zusätzliche Kosten versichert, und zwar für die Wiederherstellung von Daten, betriebsfertigen und funktionsfähigen Standardprogrammen und individuell hergestellten Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist und soweit sich diese auf einem Datenträger befinden.
Nicht versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen, die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.
Elektronikversicherung für Daten und Programme
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen sind Wechseldatenträger versichert. Wechseldatenträger gelten dabei nicht als elektronisches Bauelement.
Der Versicherer leistet Entschädigung, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme eingetreten ist
- infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger oder der Datenverarbeitungsanlage, auf dem diese gespeichert waren
- durch Ausfall oder Störung
- der Hardware der Datenverarbeitungsanlage, der Hardware, der Datenfernübertragungseinrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung oder Stromversorgungsanlage oder der Klimaanlage
- durch Bedienungsfehler (z.B. falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe)
- durch vorsätzliche Programm- oder Datenänderungen durch Dritte in schädigender Absicht
- durch Über- oder Unterspannung, elektrostatische Aufladung oder elektromagnetische Störung
- durch höhere Gewalt
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme durch Programme oder Dateien mit Schadenfunktion wie z.B. Computerviren, Würmer, Trojaner.
Versicherungsvergleich für die Elektronikversicherung
Grundsätzlich ist ein Versicherungsvergleich immer anzuwenden, wenn man vor der Entscheidung steht, den Versicherer zu wechseln, bzw. zu überprüfen, ob die gegenwärtig bestehende Elektronikversicherung den Firmenetat nicht durch zu hohe Prämien belastet. Wir bieten Ihnen wie für fast alle Versicherungssparten einen objektiven Elektronikversicherung Vergleich, der es Ihnen erlaubt, auch eventuelle Zusatzbausteine und Risikoerweiterungen in die Berechnung einzubeziehen. Nutzen Sie unseren Elektronikversicherung Vergleich!
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