Versicherte Personen und Sachen

Wer ist in der Elektronikversicherung versichert?

In der Elektronikversicherung kommt es in vielen Fällen auf die genaue Abgrenzung der Versicherungsnehmereigenschaft und die Eigentumsverhältnisse an. Versicherungsnehmer oder Versicherter können alle Personen oder Gesellschaften sein, die ein versichertes Interesse nachweisen können, was bedeutet, dass sie nicht zwangsläufig auch Eigentümer der Elektronik-Anlagen sein müssen. Im Einzelfall können als Versicherte oder Versicherungsnehmer folgende Personen fungieren:

  • der Eigentümer der elektronischen Geräte und Programme,
  • der Betreiber von Anlagen, die in der Elektronikversicherung versichert sind,
  • der Leasing-Geber, falls die Elektronik-Anlagen geleast sind,
  • der Leasing-Nehmer, falls der Leasing-Geber dies vorschreibt,
  • der Mieter oder Pächter von Elektronik-Anlagen, wenn der Vermieter oder Verpächter dies vorschreibt,
  • der Entleiher, bzw. Vermieter und
  • der Verwahrer von elektronischen Anlagen

Versichertes Interesse in der Elektronikversicherung

Ist der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer, so ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben davon unberührt. Wenn die Elektronik-Anlagen sicherungsübereignet sind, gilt dies auch dann, wenn der Versicherungsnehmer das Eigentum nach Abschluss der Versicherung überträgt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 95 ff VVG zur Veräußerung einer versicherten Sache.

Hat der Versicherungsnehmer die Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft, so ist auch das Interesse des Käufers versichert. Der Versicherer leistet jedoch keine Entschädigung für Schäden, für die der Versicherungsnehmer als Lieferant (Hersteller oder Händler) gegenüber dem Käufer einzutreten hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene Sonderabreden einzutreten hätte.

Hat der Versicherungsnehmer die Sache einem Dritten als Mieter, Pächter, Entleiher oder Verwahrer übergeben, so ist auch das Interesse dieses Dritten versichert.

Hat der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, die er in seinem Betrieb verwendet oder Dritten überlässt, selbst hergestellt, so leistet der Versicherer keine Entschädigung für Schäden, für die bei Fremdbezug üblicherweise der Lieferant (Hersteller oder Händler) einzutreten hätte. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Versicherung für fremde Rechnung. 

Versicherte Sachen in der Elektronikversicherung

Grundvoraussetzung für die Versicherbarkeit von elektronischen Anlagen ist ihre Gebrauchsfertigkeit. Versichert sind nämlich nur die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sofern sie auch gebrauchs- und betriebsfertig sind. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung ist eine Sache betriebsfertig, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich bereits in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.

Im Rahmen einer Elektronikversicherung können nahezu alle elektronischen Anlagen und Geräte versichert werden. Die wichtigsten Gruppen von versicherbaren elektronischen Anlagen sind:

Anlagen der Datentechnik,
wie Datenverarbeitungsanlagen und Computer

Anlagen und Geräte der Bürotechnik,
wie Büromaschinen, Fremdsprechanlagen und Fotokopiergeräte

Anlagen und Geräte der Kommunikations- und Nachrichtentechnik,
wie Telefonanlagen, Telefaxgeräte, Lautsprecher-, Übertragungs-, Fernseh- und Videoanlagen

Anlagen der Mess-, Prüf-, Steuer- und Regelungstechnik
Hier ist jedoch auf die Abgrenzung zur Maschinenversicherung zu achten!

medizintechnische Anlagen,
wie Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und Therapie

Versicherungsvergleich für die Elektronikversicherung

Grundsätzlich ist ein Versicherungsvergleich immer anzuwenden, wenn man vor der Entscheidung steht, den Versicherer zu wechseln, bzw. zu überprüfen, ob die gegenwärtig bestehende Elektronikversicherung den Firmenetat nicht durch zu hohe Prämien belastet. Wir bieten Ihnen wie für fast alle Versicherungssparten einen objektiven Elektronikversicherung Vergleich, der es Ihnen erlaubt, auch eventuelle Zusatzbausteine und Risikoerweiterungen in die Berechnung einzubeziehen. Nutzen Sie unseren Elektronikversicherung Vergleich!

 


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