Doppelversicherung

Ein weiteres mögliches Szenario hinsichtlich der Versicherungssumme tritt bei einer Doppelversicherung auf. Doppelversicherungen entstehen häufig bei Übernahmen von Betrieben oder Betriebsteilen. Für den Versicherungsnehmer sind bei dieser Konstellation die Probleme nicht so gravierend, wie für die beteiligten Versicherungsgesellschaften. Der Versicherungsnehmer kann die zuviel gezahlte Versicherungsprämie zurückverlangen, die Versicherungsgesellschaften müssen sich bezüglich der älteren Rechte gemäß § 59 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) einigen.

Danach heißt es:

Ist ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Doppelversicherung), so sind die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass dem Versicherungsnehmer jeder Versicherer für den Betrag haftet, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt, der Versicherungsnehmer aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.

Hat der Versicherungsnehmer eine Doppelversicherung in der Absicht genommen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer gebührt, sofern er nicht bei der Schließung des Vertrags von der Nichtigkeit Kenntnis hatte, die Prämie bis zum Schluss der Versicherungsperiode, in welcher er diese Kenntnis erlangt.

Summenanpassungsklausel zur Sicherung des Versicherungswertes in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Um die nachteiligen Auswirkungen einer Unterversicherung zu vermeiden, empfiehlt es sich eine dynamische oder indexabhängige Summenanpassungsklausel zu vereinbaren. Viele Betriebe vereinbaren bei ihrer betrieblichen Inhaltsversicherung eine automatische Summenanpassung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme und damit der Versicherungsbeitrag jährlich an den Preisindex für gewerbliche Maschinen und Einrichtungsgegenstände (Index "Erzeugerpreise gewerblicher Produkte") des statistischen Bundesamtes angepasst werden. Damit ist die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Warenvorräte vor einer Unterversicherung aufgrund eines inflationsbedingten Preisanstiegs geschützt.

Die dynamische Anpassung kann aber auch zu einer Reduzierung der Versicherungssumme führen. Im Jahre 2009 sanken die Erzeugerpreise im um 2,8%. Eine Reduzierung der Versicherungssumme kann daher zu einer Unterversicherung führen.

Um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, sollte deshalb die tatsächliche Versicherungssumme mit dem Wertermittlungsbogen überprüft werden. Bei dieser Gelegenheit können dann auch Investitionen berücksichtigt werden, die gegebenenfalls noch nicht gemeldet wurden.

Versicherungsvergleich

Neben der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme sollte auch immer ein Versicherungsvergleich für die betriebliche Inhaltsversicherung vorgenommen werden. Nur eine objektive Betrachtung der Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss oder dem Wechsel einer betrieblichen Inhaltsversicherung durch einen Versicherungsvergleich gibt Ihnen die optimale Sicherheit. Wir stellen Ihnen hier kostenlos unseren Vergleich betriebliche Inhaltsversicherung zur Verfügung.

Versicherungsberatung für eine betriebliche Inhaltsversicherung

Sollte Ihnen die Materie rund um die betriebliche Inhaltsversicherung oder die Firmenversicherung insgesamt doch zu kompliziert sein oder sind die Tarifangaben in unserem Vergleich nicht ausreichend für Sie, so können Sie sich kostenlos und für Sie unverbindlich von einem unserer Versicherungsexperten beraten lassen. Füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus und senden Sie es ab.

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