Risiken und Risikogruppen in der Extended Coverage Versicherung

Die Risiken und Risikogruppen der Extended Coverage Versicherung beinhalten fast alle Elemente der Elementarschadenversicherung und zusätzlich die betrieblichen Sachversicherungen, wie Einbruchdiebstahlversicherung mit Raub und Vandalismus, Leitungswasserschaden-Versicherung, die Sturmversicherung und die Hagelversicherung. Im Gegensatz zu der kombinierten betrieblichen Inhaltsversicherung sind die Risiken und Risikogruppen einzeln abschließbar und kündbar, ohne dass dies Einfluss auf die anderen Versicherungen hat.

Risikogruppe
Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung

Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.

Böswillige Beschädigung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die von betriebsfremden Personen unmittelbar durch böswillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Sachen.
Betriebsfremde Personen sind alle Personen, die nicht im Betrieb tätig sind.

Streik
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.

Aussperrung
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.

Risikogruppe
Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen

Fahrzeuganprall
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung von Schienen- oder Straßenfahrzeugen mit versicherten Sachen oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden.

Rauch
Ein Schaden durch Rauch liegt vor, wenn Rauch plötzlich bestimmungswidrig aus den am Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.

Überschalldruckwellen
Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, einwirkt.

Risiko
Wasserlöschanlagen-Leckage

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Wasserlöschanlagen-Leckage zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Wasserlöschanlagen-Leckage
ist das bestimmungswidrige Austreten von Wasser oder auf Wasser basierenden Flüssigkeiten aus einer ortsfesten Wasserlöschanlage. Zu Wasserlöschanlagen gehören Sprinkler, Wasserbehälter, Verteilerleitungen, Ventile, Alarmanlagen, Pumpenanlagen, sonstige Armaturen und Zuleitungsrohre, die ausschließlich dem Betrieb der Wasserlöschanlage dienen.

Bruch- oder Frostschäden innerhalb von Gebäuden
Innerhalb von Gebäuden sind Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den versicherten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserlöschanlagen und / oder durch Frost an den sonstigen versicherten Einrichtungen dieser Anlagen mitversichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.

Risiko
Leitungswasser

Unter dieses Risiko fallen Bruchschäden und Nässeschäden.

Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet wie in der selbständigen Leitungswasserversicherung Entschädigung für innerhalb von Gebäuden (der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte ) eintretende

  • frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren (sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind)
    der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und den damit verbundenen Schläuchen; der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
  • frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten versicherten Installationen:
    Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
    Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.

Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen soweit

  • diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
  • die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.

Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Voraussetzung:
Das Leitungswasser muss aus

  • Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen; mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
  • Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung und / oder Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, Wasserbetten und Aquarien

ausgetreten sein

Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.

Risikogruppe
Sturm und Hagel

Diese Risikogruppe entspricht dem Schadensmuster, wie es in der Sturmversicherung vorgegeben ist. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen

  • durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
  • dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft und als Folge eines Schadens der vorstehend bezeichneten Art an versicherten Sachen;
  • durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
  • dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.

Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.

Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Risikogruppe
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub

In dieser Risikogruppe werden die Risiken der Einbruchdiebstahlversicherung, wie sie auch in der kombinierten betrieblichen Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann, abgesichert.

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb

  • in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt
  • in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen
  • aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte
  • in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu setzen
  • mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder außerhalb des Versicherungsortes durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet
  • in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er – innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt

Raub liegt vor, wenn

  • gegen den Versicherungsnehmer oder einen seiner Arbeitnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl)
  • der Versicherungsnehmer oder einer seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – verübt werden soll
  • dem Versicherungsnehmer oder einem seiner Arbeitnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
  • Dem Versicherungsnehmer stehen sonstige geeignete volljährige Personen gleich, denen er die Obhut über die versicherten Sachen vorübergehend überlassen hat. Das gleiche gilt für geeignete volljährige Personen, die durch den Versicherungsnehmer mit der Bewachung der als Versicherungsort vereinbarten Räume beauftragt sind.

Risikogruppe
Überschwemmung und Rückstau

Diese Risikogruppe ist aus der Elementarschadenversicherung bekannt. Die dort geltenden Bedingungen für die Versicherung von Überschwemmungen und Rückstau sind auch hier anzuwenden.

Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser

  • durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
  • durch Witterungsniederschläge,
  • durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.

Risiko
Erdbeben

Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.

Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.

Risikogruppe
Erdsenkung und Erdrutsch

Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.

Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.

Risikogruppe
Schneedruck und Lawinen

Schneedruck
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.

Lawinen
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.

Risiko
Vulkanausbruch

Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.

 


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