Einfluss des Lebensalters auf die Beitragsberechnung in der PKV

Neben dem Äquivalenzprinzip spielt auch das Lebensalter der Versicherten, wie auch das der in die Versicherung eintreten wollenden Personen, eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung. Notwendige Beitragserhöhungen durch Beitragsanpassungsklauseln und Altersrückstellungen in jungen Jahren, sowie Tarife mit einer Selbstbeteiligung in festen oder prozentualen Summen verbreitern das Spektrum der Beitragsberechnung und der Tarifierung.

Altersrückstellungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Versicherungsbeiträge unabhängig vom Alter der Versicherten im Umlageverfahren erhoben. Für den mit Sicherheit anzunehmenden Fall, dass zukünftig aufgrund der demografischen Entwicklung erheblich höhere Leistungen erbracht werden müssen, wird keinerlei Vorsorge getroffen. Die Umlagebeiträge werden also erheblich steigen müssen.

 

 

In der privaten Krankenversicherung wird in die Beitragsberechnung eine Altersrückstellung einbezogen. Jüngere Versicherte zahlen mit ihren Beiträgen auch Altersrückstellungen. Diese Altersrückstellungen sorgen für eine Finanzierung der höheren Gesundheitskosten im Alter, ohne dass dafür die Beiträge im Alter erhöht werden müssen. Die Teile des Versicherungsbeitrags, die die kalkulatorischen Kosten übersteigen, werden verzinslich angesammelt.

Beitragserhöhungen

Neben den altersbedingten Notwendigkeiten höherer Beiträge, die durch die Altersrückstellungen aufgefangen werden, kann es auch in der privaten Krankenversicherung Beitragserhöhungen geben, deren Gründe in der Veränderung der kalkulatorischen Grundlagen zu finden sind. Neue und bessere Behandlungsformen, die bei Abschluss der Krankenversicherung noch gar nicht bekannt waren, müssen, gegen entsprechende Beitragserhöhung, natürlich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Beitragsanpassungsklausel

Krankenversicherungsverträge mit einer Beitragsanpassungsklausel können aufgrund der o.gen. Voraussetzungen automatisch erhöht werden. Die Beitragsanpassungsklausel tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn ein unabhängiger Treuhänder dieser Erhöhung zugestimmt hat. Dieser Treuhänder muss vom jeweiligen Versicherungsunternehmen unabhängig sein und über ausreichende Kenntnisse der versicherungsmathematischen Grundlagen der Prämienkalkulation in der Krankenversicherung verfügen.

Was kann man gegen Beitragserhöhungen im Alter tun?

Seit dem 1.Januar 2000 ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines 10%-igen Beitragszuschlags auf den jeweils erhobenen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Versicherungsbeiträge im Alter eingeführt worden. Diese Maßnahme allein wird nicht in jedem Fall ausreichen, das Beitragsniveau im Alter aufrecht zu erhalten.

Als weitere Maßnahme steht das Recht auf Umstufung von einem Tarif auf einen (beitrags-) günstigeren Tarif zur Verfügung. Ferner ist eine Reduzierung der Beiträge durch einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder prozentualer Kostenerstattung möglich. Letztendlich kann durch eine Reduzierung der Versicherungsleistungen (z.B. Mehrbettzimmer statt Einbettzimmer) der Versicherungsbeitrag gesenkt werden.

Zusätzliche Beitragsentlastungsprogramme können, je nach Eintrittsalter der versicherten Personen, dafür sorgen, dass im Rentenalter die Beiträge sogar gesenkt werden können. Für diesbezügliche Fragen steht der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. jedem jederzeit mit Auskünften zur Verfügung.

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Günstige Beiträge sichern: PKV noch bis Jahresende abschließen

Wechselwillige sollten sich den Stichtag 31.12. merken! Denn bis Jahresende kann man sich in der privaten Krankenversicherung noch günstigere Beiträge sichern.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, um endlich auch medizinisch erster Klasse versorgt zu sein, der sollte sein Vorhaben langsam aber sicher in die Realität umsetzen.

Der Grund hierfür liegt in der Abhängigkeit der Prämie vom Eintrittsalter des Versicherten. Je älter man also bei Abschluss der privaten Krankenversicherung ist, desto höher fällt der Beitrag aus. Für die Versicherungsgesellschaft wird man jedoch nicht an seinem Geburtstag ein Jahr älter, sondern mit Ende des Kalenderjahres. So spart letztlich jeder, der noch bis Ende Dezember abgeschlossen hat. Wer im aktuellen Kalenderjahr 55 geworden ist, sollte sich ebenfalls sputen, denn im kommenden Jahr wird ihn oder sie keine private Krankenversicherung mehr aufnehmen. Das liegt daran, dass ab 55 die Altersrückstellungen nicht mehr in ausreichendem Maße gebildet werden können.

Man sollte seine Entscheidung jedoch keinesfalls voreilig treffen. Weil man seine Krankenversicherungsgesellschaft in der Regel nicht noch einmal wechselt, sollte man nur das Angebot annehmen, bei dem man sich sicher ist. Ein Versicherungsvergleich, Information und Beratung nehmen bei der Suche nach dem optimalen Angebot einen hohen Stellenwert ein.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Wechselfreudige sich ruhig einen, besser zwei Monate Zeit zu nehmen und nichts zu übereilen. Wer also bis Ende des Jahres einen PKV-Vertrag in der Tasche haben möchte, der sollte noch im November mit der Angebotssuche beginnen.

Quelle: finance-store.de

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