Welche Leistungen werden in der Krankenversicherung für Beamte erbracht?

Leistungen für ambulante Heilbehandlung im Beihilfetarif

Als Versicherter im Beihilfetarif ist man Privatpatient beim Arzt. Es werden  die Aufwendungen zum vereinbarten Prozentsatz erstattet, die für die Leistungen der Ärzte, Fachärzte, Heilpraktiker und Hebammen angefallen sind. Ferner werden Aufwendungen für Arzneimittel, Verbandstoffe, Heilmittel wie Massagen, Krankengymnastik und Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillengläser und Kontaktlinsen erstattet.

Brillengestelle werden bis zu einem bei den einzelnen Anbietern unterschiedlichen Festbetrag von ca. 125 € innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet.

Für Lasik-Operationen ( Lasik ist die Abkürzung des Fachbegriffs für das Augen Lasern - Laser in Situ Keratomileusis) werden je nach Gesellschaft bis zu 1000 € Rechnungsbetrag anerkannt

Auch bei Kuren gibt es unterschiedliche Sätze, durchschnittlich sind sie alle drei Jahre bis zu einer Dauer von vier Wochen erstattungsfähig.

Leistungen für stationäre Heilbehandlung

Als Versicherter im Beihilfetarif ist man auch im Krankenhaus Privatpatient. Es werden die Aufwendungen der stationären Krankenhausbehandlung im Zweibettzimmer einschließlich Telefonanschluss, besondere Verpflegung und privatärztliche Behandlung zum vereinbarten Prozentsatz erstattet.

Wenn nur die allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer ohne privatärztliche Behandlung) in Anspruch genommen werden, erhält der versicherte für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes ein vereinbartes Krankenhaustagegeld.

Die PKV-Versicherer bieten gerade im Bereich der stationären Heilbehandlung sehr unterschiedliche Tarifvariationen an, daher ist ein Krankenversicherungsvergleich vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung für Beamte auch im Beihilfe-Tarif immer erforderlich.

Leistungen für Zahnbehandlung im Beihilfetarif

Als Privatpatient beim Zahnarzt werden die Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie zum vereinbarten Prozentsatz und ohne Selbstbeteiligung erstattet.

Unter den Versicherungsschutz für Zahnbehandlung im Beihilfetarif fallen die Aufwendungen für Zahnbehandlungen, wie z. B. Füllungen, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, sowie die in der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung genannten zahnprophylaktischen Leistungen.

Beim Zahnersatz werden Aufwendungen für Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen erstattet.

Aufwendungen für Zahn- und Kieferregulierung und andere kieferorthopädische Behandlungen werden im rahmen der vereinbarten Prozentsätze erstattet.

Bei Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung ist dem Versicherer vor Beginn der Behandlung unbedingt (Obliegenheitsverpflichtung!) ein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.500,00 EUR überschreiten werden.

 

Übersicht: Beihilfetarif Krankenversicherung für Beamte
Krankenversicherung für Beamte Seite 1
Leistungen für die Heilbehandlungen im Beihilfetarif Seite 2
Auslandsbehandlung, Rücktransport und Überführungskosten Seite 3
Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll? Seite 4

Wenn Sie bezüglich des Wechsels in den Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung von einem Finanzexperten kostenlos informiert werden wollen, dann senden Sie uns den nachstehenden Fragebogen zu, sie erhalten dann auch einen Vergleich der günstigsten Anbieter, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.