Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
Eine Anwartschaftsversicherung für einen Beihilfetarif in der Krankenversicherung für Beamte ist für diejenigen Beamten erforderlich, die während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Dies sind insbesondere Berufssoldaten und Polizisten der Bundesländer und der Bundespolizei. Diese Personengruppe hat in den meisten Ländern bis zur Pensionierung die freie Heilfürsorge, danach unterliegen sie dem Beihilferecht. Für diesen Zeitraum ist die Anwartschaftsversicherung möglich. Hier wird zwischen der großen Anwartschaftsversicherung und der kleinen Anwartschaftsversicherung unterschieden. Die kleine Anwartschaftsversicherung ermöglicht es dem Beamten, nach seiner aktiven Dienstzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in einen Beihilfetarif überzuwechseln. Bei der großen Anwartschaftsversicherung werden darüber hinaus auch Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch ist der Beitrag während der Anwartschaftszeit natürlich entsprechend höher, nach der Anwartschaftszeit dafür aber geringer.
Anwartschaftsversicherung für Beamtenanwärter & Referendare
Beamtenanwärter und Referendare haben einen Beihilfeanspruch und können sich daher während der Referendarszeit nach den Beihilfetarifen versichern. Leider ist es heute so, dass es nach der Referendarszeit meistens nicht direkt in die Vollverbeamtung geht. In der Regel erfolgt eine vorläufige Einstellung im Angestelltenstatus. Das hat die Auswirkung, dass der bisher beihilfeberechtigte Beamtenanwärter plötzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Zu diesem Zeitpunkt ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung dringend anzuraten. Bei einer späteren Übernahme als Beamter auf Lebenszeit kann dann über die Anwartschaftsversicherung, auch z.B. bei zwischenzeitlich eingetretenen chronischen Erkrankungen, der Übertritt in die PKV problemlos erfolgen. Ein weiterer Vorteil ist das günstige Eintrittsalter, das bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird.
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