Beiträge zurück bei unwirksamen Ratenzahlungszuschlägen in Versicherungsverträgen?

Im Rahmen der aktuellen Nachrichten und Informationen aus allen Versicherungsbereichen gibt es auch immer wieder wichtige Mitteilungen, die mehrere Versicherungssparten betreffen und die von besonderem Interesse für Sie als Verbraucher sind. Hierzu gehören die Informationen der Verbraucherzentrale, des Bundes der Versicherten (BdV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und des Deutschen Versicherungs-Schutzverbandes (DVS). Wenn es um die Rechte der Versicherungsnehmer geht, dann sind diese Institutionen an vorderster Front zu finden. Gerade durch Initiativen des BdV sind bahnbrechenden Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof getroffen worden, die inzwischen auch Eingang in das neue Versicherungsvertragsrecht gefunden haben. Die BaFin informiert über dubiose Machenschaften von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern und geht gegen unerlaubte Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte vor. Grundlegende Informationen über die Organisationen für den Verbraucherschutz im Versicherungswesen finden Sie auch in unserem Bereich Verbraucherschutz.
Mehr als zwei Drittel der deutschen Versicherungsnehmer können sich einen Wechsel ihres Anbieters innerhalb der nächsten zwölf Monate vorstellen. Das ergab eine aktuelle, globale Studie der Managementberatung Accenture. Damit ist Deutschland in Sachen Kundenloyalität unter den weltweit sechs untersuchten Ländern das Schlusslicht.
Für die Studie wurden über 3.500 Versicherungskunden in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien und Brasilien befragt.
Trotz des für die Finanzbehörden geltenden Steuergeheimnisses sind diese verpflichtet, Daten der Bürger an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat nun mit ihrer Verfügung vom 07. August 2009, Aktenzeichen S - 0131 - 33 - StO142w erläutert, in welchem Ausmaße Finanzämter dieser Pflicht nachkommen müssen.
Häufig wird mit der Versicherung vereinbart, dass statt jährlicher Zahlung die Versicherungsprämie auch viertel-, halbjährlich oder monatlich gezahlt werden kann. Für dieses Entgegenkommen verlangen die Versicherungen in der Regel einen Raten- oder Teilzahlungszuschlag. Bei halbjährlicher Zahlweise sind dies meist 2 %, bei vierteljährlicher Zahlweise meist 3 % und bei monatlicher Zahlweise im Allgemeinen 5 %. Wer solche Vereinbarungen in seinen privaten Versicherungsverträgen vorfindet, hat gute Chancen, ein Teil seiner Beiträge von seiner Versicherung zurückzuerhalten.
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