Sozialversicherungen erhalten persönliche Daten von den Finanzämtern

Sozialversicherungen erhalten persönliche Daten von den FinanzämternTrotz des für die Finanzbehörden geltenden Steuergeheimnisses sind diese verpflichtet, Daten der Bürger an die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat nun mit ihrer Verfügung vom 07. August 2009, Aktenzeichen S - 0131 - 33 - StO142w erläutert, in welchem Ausmaße Finanzämter dieser Pflicht nachkommen müssen.

Prinzipiell sind die Finanzämter zur Weitergabe von Daten der Steuerbürger nur befugt, soweit diese für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen notwendig sind. Auch die Daten von freiwillig Versicherten dürfen an die Sozialversicherungsträger weitergegeben werden. Der Grund dafür liegt darin, dass hierdurch eine gleichmäßige und korrekte Festsetzung und Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sichergestellt werden soll.

So dürfen Finanzämter nun den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung die Daten aus den Lohnsteueraußenprüfungsberichten in Auszügen übermitteln. Jedoch dürfen hierbei nur die Daten weitergegeben werden, die für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen notwendig sind. Weiter Angaben müssen vom Finanzamt unkenntlich gemacht werden, wie z.B. die Namen der Prüfer, Angaben zur Auskunftsperson, Umsatzsteuer für Sachzuwendungen, Versorgungsbezüge etc.

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen erstellt er Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH betreibt freiwillige Qualitätssicherung und arbeitet als einziger Lohnsteuerhilfeverein mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach DIN 77700 zertifiziert sind. Die Anschriften von örtlichen Beratungsstellen der VLH können im Internet unter www.vlh.de recherchiert oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Mehr zum Thema Verbraucherschutz

Verbraucher wollen Garantien

IMAGE Die Krise hat nicht nur die Weltwirtschaft nachhaltig verändert, sondern auch das Investitionsverhalten der Verbraucher beeinflusst. Was sind Garantieversprechen ein Jahr nach der Finanzkrise überhaupt noch wert und welche Bedeutung nehmen sie bei...

Weiterlesen...

Speziell für die PKV gilt, Versicherungsberater ist nicht gleich Versicherungsberater

IMAGE Mit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahre 2008 wurde der für Verbraucher so wichtige § 204 VVG (vormals der 178f) neu gefasst. Zusammen mit dem § 6.2 der VVGInfoV...

Weiterlesen...

DSGVO – Meine Rechte beim Datenschutz

IMAGE Als das DSGVO in Kraft trat, stöhnten viele. Es wurde zu einem neuen Bürokratiewerk, durch das Firmen zusätzliche Arbeit haben. Seit dem 25. Mai 2018 ist es in Kraft und bis dato auch bei den Bürgern recht unbeliebt. Das DSGVO gilt in...

Weiterlesen...

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich