Vorurteil? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Im Rahmen der aktuellen Nachrichten und Informationen aus allen Versicherungsbereichen gibt es auch immer wieder wichtige Mitteilungen, die mehrere Versicherungssparten betreffen und die von besonderem Interesse für Sie als Verbraucher sind. Hierzu gehören die Informationen der Verbraucherzentrale, des Bundes der Versicherten (BdV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und des Deutschen Versicherungs-Schutzverbandes (DVS). Wenn es um die Rechte der Versicherungsnehmer geht, dann sind diese Institutionen an vorderster Front zu finden. Gerade durch Initiativen des BdV sind bahnbrechenden Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof getroffen worden, die inzwischen auch Eingang in das neue Versicherungsvertragsrecht gefunden haben. Die BaFin informiert über dubiose Machenschaften von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern und geht gegen unerlaubte Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte vor. Grundlegende Informationen über die Organisationen für den Verbraucherschutz im Versicherungswesen finden Sie auch in unserem Bereich Verbraucherschutz.
Die BaFin will im Interesse der Versicherungsnehmer höchstrichterlich prüfen lassen, ob private Krankenversicherer von Tarifwechslern tatsächlich höhere Beiträge als von Neukunden verlangen dürfen. Das teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. Sie habe darum gegen ein entsprechendes Urteil Revision eingelegt, welches das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Main im Juli zu Gunsten eines privaten Krankenversicherungsunternehmens gefällt hat. Die Entscheidung liege nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die deutsche Finanzaufsicht hinkt beim Verbraucherschutz anderen europäischen Ländern hinterher und steht nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebenes Gutachten. "Die neue Bundesregierung muss diese Regelungslücke dringend schließen", fordert Vorstand Gerd Billen. Hierzu müsse Verbraucherschutz ein gleichberechtigtes Aufsichtsziel werden.
Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich