Verbraucherschutz

Im Rahmen der aktuellen Nachrichten und Informationen aus allen Versicherungsbereichen gibt es auch immer wieder wichtige Mitteilungen, die mehrere Versicherungssparten betreffen und die von besonderem Interesse für Sie als Verbraucher sind. Hierzu gehören die Informationen der Verbraucherzentrale, des Bundes der Versicherten (BdV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und des Deutschen Versicherungs-Schutzverbandes (DVS). Wenn es um die Rechte der Versicherungsnehmer geht, dann sind diese Institutionen an vorderster Front zu finden. Gerade durch Initiativen des BdV sind bahnbrechenden Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof getroffen worden, die inzwischen auch Eingang in das neue Versicherungsvertragsrecht gefunden haben. Die BaFin informiert über dubiose Machenschaften von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern und geht gegen unerlaubte Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäfte vor. Grundlegende Informationen über die Organisationen für den Verbraucherschutz im Versicherungswesen finden Sie auch in unserem Bereich Verbraucherschutz.

Sind die Verbraucherzentralen die einzigen seriösen Versicherungs- und Finanzberater?

Verbraucherzentralen zum Wettbewerber der FinanzberaterDer Düsseldorfer Branchendienst 'versicherungstip' kritisiert die jüngste und vielbeachtete Presseinfo der Verbraucherzentrale Baden Württemberg (VZBW) unter der Überschrift „Finanzberatung ist nicht bedarfsgerecht“ als tendenziöses Pauschalurteil mit fragwürdiger Datenbasis. Insbesondere die schwammigen Bewertungsmaßstäbe, mittels derer die VZBW über Bedarfsgerechtheit, Risiko, Flexibilität und Transparenz in der Finanzberatung urteilt, erscheint dem Düsseldorfer Branchendienst als intransparent und deshalb unseriös. Eine detaillierte Anfrage des 'versicherungstip' beantwortete die Verbraucherzentrale bislang nicht.

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Europäische Gleichmacherei führt zu höheren Versicherungsbeiträgen

Europäische Gleichmacherei führt zu höheren VersicherungsbeiträgenDer Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute eine europarechtliche Regelung für ungültig erklärt, die nach Geschlecht differenzierende Versicherungstarife explizit zulässt. Das Gericht begründet dies mit dem Hinweis auf das Diskriminierungsverbot. „Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, bedauert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit für Männer und Frauen eine risikogerechte Kalkulation vorzunehmen, d. h. unterschiedliche Risiken auch unterschiedlich zu bewerten.

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Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei Versicherungstarifen vor dem Europäischen Gerichtshof

Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei Versicherungstarifen vor dem Europäischen GerichtshofAufgrund einer gesetzlichen Ausnahmeregelung vom EU-Gleichbehandlungsgebot können die europäischen Versicherer wegen der statistisch belegten Risikounterschiede von Frauen und Männern ihre Tarife geschlechtsspezifisch kalkulieren. Dies wirkt sich vor allem in der Lebens- und Krankenversicherung aber auch in der Schadenversicherung aus. So sind zum Beispiel private Rentenversicherungen für Frauen entsprechend ihrer längeren Lebenserwartung teurer. Umgekehrt müssen Männer in der Risikolebensversicherung mehr zahlen. In der KfZ-Versicherung müssen sich junge Frauen nicht an den höheren Kosten einer riskanten Fahrweise junger Männer beteiligen.

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Versicherte lesen beim Vertragsabschluss selten die Vertragsbestimmungen

Versicherte lesen beim Vertragsabschluss selten die VertragsbestimmungenDer Rat ist zwar nicht neu, er wird aber längst nicht von allen beherzigt: Verträge und Vereinbarungen, die man unterzeichnet, sollte man zuvor in aller Ruhe komplett durchlesen. Und auch vor Nachfragen bei Formulierungen, die man unter Umständen nicht versteht, sollte man sich nicht scheuen, empfiehlt das Verbraucherportal www.ratgeberzentrale.de. Denn seriöse Anbieter, beispielsweise von Versicherungen, nehmen sich stets die Zeit, um alle offenen Fragen mit dem Kunden zu klären. Leider sind nicht alle Anbieter und Vermittler in der Lage, diese Grundansprüche an den Verbraucherschutz auch umzusetzen.

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IMAGE Zu unserem Artikel „BGH sieht Ratenzahlungszuschlag bei Versicherungen als unwirksam an“ sind weitere Konkretisierungen der Rechtslage bei in Versicherungsverträgen vereinbarten Ratenzahlungszuschlägen für unterjährige Zahlungsweise...

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