Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge geworden und ihre Bedeutung wird in Zukunft weiter zunehmen. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Entwicklungen, die sich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in politischer, steuerlicher und organisatorischer Sicht ergeben. Zur betrieblichen Altersvorsorge gehören die verschiedenen Möglichkeiten, sie zu gestalten. Wir informieren Sie über alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge, wie Betriebsrente, Direktversicherung, Direktzusage, Pensionszusage, Entgeltumwandlung, Gehaltsumwandlung, Lebensarbeitszeitkonten, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Grundlegende Informationen finden Sie auch in unserem Bereich Firmenversicherung, Abschnitt betriebliche Altersvorsorge.

Auch der Bund haftet für Beratungsfehler in der betrieblichen Altersvorsorge

Bund haftet fuer Beratungsfehler in der betrieblichen AltersvorsorgeDer Weg für die Tarifbeschäftigten des Bundes, eine zusätzliche Altersversorgung im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung aufzubauen ist durch einen gemeinsamen Tarifvertrag von Bund und Ländern zur Entgeltumwandlung frei geworden. Anspruch auf Entgeltumwandlung haben nach dem Tarifvertrag grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Umgewandelt werden können nur künftige Ansprüche auf monatliche Entgeltbestandteile und die Jahressonderzahlung.

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MPC Capital initiiert neue Form der betrieblichen Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge mit Finanzierung über SachwertbeteiligungenMPC Capital erweitert das BAV-Angebot um eine sachwertbasierte Belegschaftsrente. Unternehmen können damit Pensionsverpflichtungen liquiditätsschonend auf eine Kombination aus Treuhandgesellschaft (CTA) und Pensionsfonds von Generali Pensor übertragen. Ein Spezialfonds von MPC Capital ermöglicht erstmals deren nicht versicherungsförmige Finanzierung über Sachwertbeteiligungen.

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Höchstrichterliche Entscheidungen zur betrieblichen Altersvorsorge

Höchstrichterliche Entscheidungen zur betrieblichen AltersvorsorgeAm 29.09.2010 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) einen fehlerhaften Leistungsbescheid korrigieren darf, weil es sich dabei lediglich um eine Mitteilung und nicht um ein Schuldversprechen handle. Im konkreten Fall wurde ein Bescheid über 260 € Monatsrente nachträglich auf den korrekten Wert von 65 € reduziert.

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Kein Anspruch des Unternehmens an die Unterstützungskasse bei Insolvenz

Kein Anspruch bei InsolvenzMit Urteil vom 29.09.2010 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens nicht dazu berechtigt ist, auf Rückdeckungsversicherungen, die eine Unterstützungskasse zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter des betreffenden, nun insolventen Unternehmens abgeschlossen hat, zuzugreifen.

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