Veröffentlicht in Betriebliche Altersvorsorge / aktuell
Auch wenn die Finanzwelt derzeit eine bislang nie da gewesene Vertrauenskrise durchläuft und sich die Auswirkungen bereits in der Realwirtschaft zeigen, müssen sich Arbeitnehmer mit Anspruch auf eine Betriebsrente nicht sorgen. Falls Betriebsrenten-Vereinbarungen sachgerecht konzipiert sind, ist ihre Substanz abgesichert. Dafür sorgen die Sicherungsnetze, die der Gesetzgeber eingezogen hat. Die DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung hat erneut die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (BAV) auf die Werthaltigkeit ihrer Sicherungssysteme untersucht.
Weiterlesen
Veröffentlicht in Betriebliche Altersvorsorge / aktuell
Die 30-jährige Mitarbeiterin, die gerade geheiratet hat und absehbar bald eine Babypause einlegen wird, stellt an ihren Betriebsrenten- Vertrag andere Anforderungen als der 55-jährige, dem es in seinem letzten Berufs-Jahrzehnt um eine sichere und garantierte BAV-Lösung geht. So vielfältig wie die Mitarbeiter sind auch die Anforderungen an betriebliche Versorgungslösungen. Betriebsangehörige bei der BAV "über einen Kamm zu scheren" ist die schlechteste aller möglichen Lösungen.
Weiterlesen
Veröffentlicht in Betriebliche Altersvorsorge / aktuell
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die in der Praxis üblichen Versicherungstarife, die eine Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre vorsehen, auch in der betrieblichen Altersversorgung zulässig sind. Wir begrüßen diese Klarstellung durch das Bundesarbeitsgericht. Eine gute Nachricht bringt das Urteil insbesondere auch für Arbeitgeber, denn Sie können jetzt darauf vertrauen, dass sie kein Haftungsrisiko eingehen, wenn sie ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung (BAV) über Versicherungslösungen anbieten“, erklärt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Weiterlesen
Veröffentlicht in Betriebliche Altersvorsorge / aktuell
Es spricht einiges dafür, dass es bei einer Entgeltumwandlung nicht zulässig ist, dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zuzusagen. Soweit wegen der Zillmerung die Höhe der Versicherungs- und Versorgungsleistungen rechtlich zu beanstanden ist, führt dies jedoch nicht zu einem „Wiederaufleben“ des umgewandelten Arbeitsentgeltanspruchs, sondern zu einer Aufstockung der Versicherungsleistungen.
Weiterlesen