Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge geworden und ihre Bedeutung wird in Zukunft weiter zunehmen. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Entwicklungen, die sich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in politischer, steuerlicher und organisatorischer Sicht ergeben. Zur betrieblichen Altersvorsorge gehören die verschiedenen Möglichkeiten, sie zu gestalten. Wir informieren Sie über alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge, wie Betriebsrente, Direktversicherung, Direktzusage, Pensionszusage, Entgeltumwandlung, Gehaltsumwandlung, Lebensarbeitszeitkonten, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Grundlegende Informationen finden Sie auch in unserem Bereich Firmenversicherung, Abschnitt betriebliche Altersvorsorge.

Studie über die Qualität der Pensionskassen

Studie über die Qualität der PensionskassenPensionskassen gehören zu den ältesten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung und können auf eine über hundertjährige Tradition zurückblicken. Pensionskassen waren in der Vergangenheit meist als eigenständige Versorgungseinrichtung von Großunternehmen oder auch als branchenbezogene Pensionskasse anzutreffen und weit verbreitet.

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So kann man bei einem Arbeitgeberwechsel in der BAV Rentenverluste vermeiden

So kann man bei einem Arbeitgeberwechsel in der BAV Rentenverluste vermeidenWährend die deutsche Wirtschaft boomt und Arbeitskräfte allmählich in allen Bereichen knapp werden, hängen die Lebensversicherer noch im Rendite-Tief, das die Finanzkrise ausgelöst hat. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb entschieden, dass Versicherer ab 1.1.12 den garantierten Rechnungszins auf Lebensversicherungsleistungen - dazu gehören auch die BAV-Verträge - auf den historischen Tiefstand von 1,75 Prozent senken müssen.

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Bei den BAV-Informationsbroschüren ist Vorsicht geboten

Bei den BAV-Informationsbroschüren ist Vorsicht gebotenAm 22.12.2009 hat das BAG entschieden, dass einzelne Mitarbeiter in der bAV besser gestellt werden dürfen, ohne dass dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird: "Wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer aufgrund individueller, an persönliche Umstände anknüpfender Vereinbarungen besser stellt, können daraus andere Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gleichbehandlung herleiten. Das Gebot der Gleichbehandlung greift nur ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt."

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aba stellt konkrete Vorschläge zur Zuschussrente vor

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Arbeitnehmer sollten den gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) geltend machen

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