Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge geworden und ihre Bedeutung wird in Zukunft weiter zunehmen. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Entwicklungen, die sich im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in politischer, steuerlicher und organisatorischer Sicht ergeben. Zur betrieblichen Altersvorsorge gehören die verschiedenen Möglichkeiten, sie zu gestalten. Wir informieren Sie über alle Arten der betrieblichen Altersvorsorge, wie Betriebsrente, Direktversicherung, Direktzusage, Pensionszusage, Entgeltumwandlung, Gehaltsumwandlung, Lebensarbeitszeitkonten, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Grundlegende Informationen finden Sie auch in unserem Bereich Firmenversicherung, Abschnitt betriebliche Altersvorsorge.
So kann man bei einem Arbeitgeberwechsel in der BAV Rentenverluste vermeiden
Arbeitnehmer sollten den gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) geltend machen
Nur 38 Prozent der Bundesbürger verfügen über eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das hat eine aktuelle repräsentative Umfrage von tns-emnid im Auftrag der Gothaer Versicherung ergeben. Befragt wurden 1003 Personen.
Bei den BAV-Informationsbroschüren ist Vorsicht geboten
Am 22.12.2009 hat das BAG entschieden, dass einzelne Mitarbeiter in der bAV besser gestellt werden dürfen, ohne dass dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird: "Wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer aufgrund individueller, an persönliche Umstände anknüpfender Vereinbarungen besser stellt, können daraus andere Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Gleichbehandlung herleiten. Das Gebot der Gleichbehandlung greift nur ein, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt."



