Arbeitnehmer sollten den gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) geltend machen

Arbeitnehmer sollten den gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) geltend machenNur 38 Prozent der Bundesbürger verfügen über eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das hat eine aktuelle repräsentative Umfrage von tns-emnid im Auftrag der Gothaer Versicherung ergeben. Befragt wurden 1003 Personen.

Der gesetzliche Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge ist den meisten Arbeitnehmern unbekannt

"Viele Arbeitnehmer wissen nicht einmal, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben", sagt Maike Gruhn, Vorsorgeexpertin der Gothaer. Dabei muss der Chef zumindest eine Direktversicherung anbieten. Das ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Die Leistungen aus der Versicherung bekommen der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge zahlt entweder das Unternehmen oder über eine Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer. Der große Vorteil: Die Beiträge sind pro Kalenderjahr bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei, das sind derzeit 2.640 Euro pro Kalenderjahr. Steuern werden erst fällig, wenn Leistungen aus der Versicherung fließen, also im Rentenalter. Dann ist jedoch der Steuersatz in der Regel deutlich niedriger.

Auffällig ist, dass sich viele Arbeitnehmer erst spät um eine bAV kümmern. So nutzen in der Gruppe der 40- bis 49-Jährigen 52 Prozent aller Befragten diese Vorsorgeform, bei den 30- bis 39-Jährigen sind es nur 42 Prozent. "Wer am Anfang seines Berufslebens steht, gibt erst einmal Geld für Anschaffungen aus oder finanziert eine Immobilie", so Gruhn. "Allerdings sollte man den Zinseszinseffekt im Auge behalten und deshalb so früh wie möglich anfangen zu sparen, selbst wenn es sich um kleinere Beträge handelt", rät die Gothaer-Expertin.

Größere Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern außer Direktversicherungen oft noch andere so genannte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wie Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Direktzusagen an.

Alternative zur Gehaltserhöhung

Wer noch keine betriebliche Altersversorge (BAV) hat, sollte auf jeden Fall auf seinen Chef zugehen, in größeren Unternehmen ist die Personalabteilung zuständig. Oftmals ist der Abschluss einer bAV auch eine gute Alternative zu einer Gehaltserhöhung. Denn beide Seiten sparen Steuern und Sozialabgaben. Zugleich leisten sie einen Beitrag zur Schließung der Rentenlücke.

Quelle: gothaer.de


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