Die wichtigsten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2018

SozialversicherungDas Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungs¬rechengrößen 2018 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozial¬versicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2016) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

 

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2018 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2016 betrug im Bundesgebiet 2,42 Prozent, in den alten Bundesländern 2,33 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,11 Prozent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwen-dungen ("Ein-Euro-Jobs") abgestellt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2018 im Überblick

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungs-grundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.045 Euro/Monat (2017: 2.975 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.695 Euro/Monat (2017: 2.660 Euro/Monat).

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.500 Euro/Monat (2017: 6.350 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.800 Euro/Monat (2017: 5.700 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 59.400 Euro (2017: 57.600 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 53.100 Euro jährlich (2017: 52.200 Euro) bzw. 4.425 Euro monatlich (2017: 4.350 Euro).

Die Rechengrößen für die neuen Länder werden mit dieser Rechengrößenverordnung letztmalig anhand der Lohnentwicklung Ost festgesetzt. Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Festlegung nach den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Schritten.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Foto: Brokerchannel

Mehr zum Thema Verbraucherschutz

Carsharing kann zu versicherungsrechtlichen Problemen führen!

IMAGE Nicht jeder braucht zu allen Zeiten ein Auto. Das ist die eine Seite, die andere: Warum muss ein Fahrzeug die meiste Zeit auf dem Parkplatz stehen. Besser wäre es, einen Wagen optimal einzusetzen und verschiedenen Nutzern bei Bedarf zu überlassen....

Weiterlesen...

Deutsche Versicherungsnehmer haben keine Probleme mit einem Versichererwechsel

IMAGE Mehr als zwei Drittel der deutschen Versicherungsnehmer können sich einen Wechsel ihres Anbieters innerhalb der nächsten zwölf Monate vorstellen. Das ergab eine aktuelle, globale Studie der Managementberatung Accenture. Damit ist Deutschland in...

Weiterlesen...

Versicherte lesen beim Vertragsabschluss selten die Vertragsbestimmungen

IMAGE Der Rat ist zwar nicht neu, er wird aber längst nicht von allen beherzigt: Verträge und Vereinbarungen, die man unterzeichnet, sollte man zuvor in aller Ruhe komplett durchlesen. Und auch vor Nachfragen bei Formulierungen, die man unter Umständen...

Weiterlesen...

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich