Vorurteil? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Gefälligkeits- und Vertuschungsgutachten sind eher die Regel als die Ausnahme
Josef Roth, Gründungsvorsitzender des Deutschen Patienten-Schutzbundes, misstraut den ärztlichen Gutachtern, egal ob sie im Auftrag der Schlichtungsstellen oder für Gerichte tätig sind: "Gefälligkeits- und Vertuschungsgutachten sind eher die Regel als die Ausnahme", sagt er in der "Apotheken Umschau". Er empfiehlt, über die Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen oder 500 bis 3000 Euro für ein Privatgutachten zu investieren.
Christine Grote, Sprecherin des MDK, gibt an, dass dessen Gutachter etwa ein Viertel der Fehlervorwürfe anerkennen. 15700-mal sei der MDK im Jahr 2008 angefordert worden. Von Strafanzeigen raten sowohl Patientenschützer als auch Medizinanwälte ab. Sie verzögerten das Verfahren und hätten nur geringe Erfolgschancen. Einem Zivilprozess werden größere Aussichten eingeräumt. Es sollte aber auch immer eine gütliche Einigung versucht werden. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Kunstfehler, kann der Arzt seine Berufshaftpflichtversicherung einschalten und eine außergerichtliche Einigung anstreben.
Quelle: Apotheken Umschau