Die deutsche Finanzaufsicht steht nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung

logo_vzbvDie deutsche Finanzaufsicht hinkt beim Verbraucherschutz anderen europäischen Ländern hinterher und steht nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gegebenes Gutachten. "Die neue Bundesregierung muss diese Regelungslücke dringend schließen", fordert Vorstand Gerd Billen. Hierzu müsse Verbraucherschutz ein gleichberechtigtes Aufsichtsziel werden.

Verbraucherschutz muss eine eigenständige Säule innerhalb der Finanzaufsicht sein

Eine verbrauchergerechte Finanzaufsicht würde aus Sicht des vzbv positive Effekte sowohl für die Verbraucher als auch für die Stabilität des Finanzmarktes als Ganzes haben. Anleger hätten mehr Sicherheit und der Markt wäre vor gefährlichen Fehlentwicklungen besser geschützt. Die Neuordnung der Finanzaufsicht ist auch Thema der Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und FDP. Diese hatten sich zuletzt darauf verständigt, die Bankenaufsicht bei der Bundesbank anzusiedeln. Dies unterstützt auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert jedoch gleichzeitig, die Aufgaben der Aufsicht auszuweiten. Verbraucherschutz muss eine eigenständige Säule innerhalb der Finanzaufsicht sein und ohne Interessenkonflikte betrieben werden können.

Zudem dürfen Produkte und Anbieter in keinem Geschäftsbereich mehr ohne Zulassung und Aufsicht sein. Dies betrifft insbesondere den so genannten Grauen Kapitalmarkt, der bisher weitgehend kontrollfrei existiert. Notfalls muss die Finanzaufsicht auch befugt sein, bestimmte Geschäftsmodelle zu untersagen.

Verbraucherinteressen eine eigene Stimme geben

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält es außerdem für erforderlich, die Rolle der Verbraucherverbände durch ein formalisiertes Beschwerdeverfahren zu stärken. Damit würde sichergestellt, dass erkannten Problemen kurzfristig aufsichtsrechtlich begegnet wird. Vorbild könnte Großbritannien sein, das seit Jahren über ein gut funktionierendes System (Super Complaints) verfügt. Ferner sollte der Finanzaufsicht ein Verbraucherbeirat zur Seite gestellt werden, in dem Verbraucherorganisationen und Wissenschaftler vertreten sind. Mit Hilfe des Gremiums ließe sich der Verbraucherschutz in der Aufsicht permanent weiterentwickeln. Darüber hinaus fordert der vzbv, die Informationsrechte von Verbrauchern gegenüber der Finanzaufsicht zu stärken und eine effektivere, unabhängige Streitschlichtung zu etablieren.

Studie stellt deutscher Aufsicht schlechtes Zeugnis aus

Eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat die deutsche Finanzaufsicht analysiert und sie mit den Behörden in Großbritannien, Italien und Schweden verglichen. Das Ergebnis: Verbraucherschutz ist in die Aufgaben und Ziele der deutschen Aufsicht kaum integriert. Dieses Defizit steht gleichzeitig im Widerspruch zu Teilen der europäischen Gesetzgebung, etwa der Finanzmarktrichtlinie MiFID. Dagegen haben Länder wie Großbritannien und Schweden in ihrer Aufsicht bereits weitreichende Regeln zum Verbraucherschutz etabliert.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband


Mehr zum Thema Verbraucherschutz

Versicherte lesen beim Vertragsabschluss selten die Vertragsbestimmungen

IMAGE Der Rat ist zwar nicht neu, er wird aber längst nicht von allen beherzigt: Verträge und Vereinbarungen, die man unterzeichnet, sollte man zuvor in aller Ruhe komplett durchlesen. Und auch vor Nachfragen bei Formulierungen, die man unter Umständen...

Weiterlesen...

Online-Games und Co.: Mit diesen Tipps bleibt der Spielspaß sicher und günstig

IMAGE Online-Games, Casinos und App-Spiele gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Da fällt es schwer den Durchblick zu behalten - vor allem über mögliche Kosten oder seriöse Angebote. Mit diesen Verbrauchertipps bleibt der Spielspaß erhalten.

Weiterlesen...

Speziell für die PKV gilt, Versicherungsberater ist nicht gleich Versicherungsberater

IMAGE Mit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahre 2008 wurde der für Verbraucher so wichtige § 204 VVG (vormals der 178f) neu gefasst. Zusammen mit dem § 6.2 der VVGInfoV...

Weiterlesen...

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich