Veröffentlicht in Krankenversicherung / aktuell
Rund 8,8 Millionen Bundesbürger genießen das Privileg, privat krankenversichert zu sein. Doch die Zahl derjenigen, die ihre Beiträge zur Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht mehr bezahlen können, ist beträchtlich. Das zeigt eine Umfrage des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24 unter den Anbietern privater Policen in Deutschland. Das Pikante dabei: Die Privatkassen können ihren "Problemkunden" nicht einfach kündigen, weil diesen die Rückkehr in die gesetzliche Kasse versperrt ist. Gleichzeitig besteht hier zu Lande aber eine Krankenversicherungspflicht. Deshalb müssen die PKVs auch die Arztrechnungen säumiger Kunden übernehmen, wenn diese Versicherten eine Notfallversorgung benötigen - Schwangerschaften und Geburten inbegriffen.
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Veröffentlicht in Firmenversicherung / aktuell
Ein fehler- oder mangelhaftes Produkt kann weitreichende Folgen für den weiteren Wertschöpfungsprozess und auch Endverbraucher haben. Für den Warenhersteller kann das zu hohen Schadenersatzansprüchen führen. AXA hat jetzt seinen Ratgeber "Produkthaftpflicht - Haftung und Versicherungsschutz" für Unternehmer neu aufgelegt. Die Neufassung berücksichtigt und erläutert insbesondere aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Produkthaftungsgesetz, zur Haftung bei Kosten für den Aus- und Wiedereinbau von Produkten und zur Rückrufverpflichtung. AXA stellt die Wissenssammlung kostenlos zur Verfügung. Interessierte können den Ratgeber per Onlineformular als Taschenbuch bestellen oder direkt als PDF herunterladen.
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Veröffentlicht in Krankenversicherung / aktuell
Die vom GKV-Spitzenverband angekündigte unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung ist aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) ein weiterer Schritt auf dem Weg zum mündigen Patienten. Häufig kennen Patienten ihre Rechte nicht oder möchten mehr über bestimmte Behandlungen erfahren.
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Veröffentlicht in Sachversicherung / aktuell
Für wintersportbegeisterte Eltern ist es selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden normalerweise nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
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