Expertenantworten auf wichtige Fragen zur Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle, die für ihre Kinder, Ehe- oder Lebenspartner vorsorgen wollen. Auch für neue Formen des Zusammenlebens wie Patchworkfamilien oder unverheiratete Paare ist diese Absicherung oft der einzige Weg, die Hinterbliebenen preiswert abzusichern. Die Police ist deshalb so günstig, weil sie ein reiner Todesfallschutz ist: Der Versicherer zahlt die Versicherungssumme nur dann aus, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Tien Chung, Versicherungsexpertin bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth, beantwortet im Interview einige wichtige Fragen rund um die Risikolebensversicherung.
Sollte sich nur der Hauptverdiener einer Familie mit einer Risikolebensversicherung schützen oder auch der Ehepartner?
Tien Chung: Neben dem Hauptverdiener sollte sich auch der Ehepartner mit einer Risikolebensversicherung für den Fall der Fälle schützen. Das gilt besonders dann, wenn Kinder zu versorgen sind. Eine Risikolebensversicherung ist natürlich auch sehr wichtig, wenn eine Baufinanzierung oder eine andere Finanzierung bei der Bank abgesichert werden soll.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung sein und welche Laufzeit sollte die Police haben?
Tien Chung: Grundsätzlich hängt die Ermittlung der Versicherungssumme vom Alter der zu versichernden Person sowie von derem Bruttoeinkommen ab. Die Laufzeit kann beispielsweise so lange gewählt werden, wie noch Kinder zu versorgen sind. Wird mit dem Versicherungsvertrag ein Immobilienkredit abgesichert, so ist es sinnvoll, die Versicherungssumme sowie die Laufzeit dem Darlehensvertrag anzupassen.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen die Kunden Gesundheitsfragen beantworten. Wo kann man sich informieren, ob man beispielsweise trotz einer Vorerkrankung einen Vertrag bekommt?
Thien Chung: Die Ergo Direkt Versicherungen zum Beispiel bieten ihren Kunden einen telefonischen Sofort-Zusage-Check an, bei dem Gesundheitsfragen geklärt werden. Die Kunden erfahren in der Regel sofort, ob und zu welchem Beitrag wir sie versichern können. Danach müssen die Kunden uns aber auch einen vollständig beantworteten und unterschriebenen Antrag inklusive eventuell vorliegender Befundberichte einreichen. Nach Sichtung aller Unterlagen teilen wir dem Kunden dann definitiv mit, ob und zu welchen Bedingungen er versichert werden kann.
Speziell in der Risikolebensversicherung sind die Tarife für Nichtraucher deutlich günstiger als für Raucher. Was muss ein Versicherter tun, der einen Nichtraucher-Tarif abgeschlossen hat und nun mit dem Rauchen anfängt?
Tien Chung: Der Kunde muss dies seinem Versicherer unverzüglich schriftlich mitteilen, denn ab diesem Zeitpunkt muss er den Beitrag für Raucher zahlen. Tut er das nicht und stirbt, ohne diese Anzeigepflicht zu erfüllen, so wird der Versicherungsbeitrag - rückwirkend ab Versicherungsbeginn - neu berechnet und dabei der Tarif für Raucher zugrunde gelegt. Die Versicherungssumme, welche die Hinterbliebenen ausgezahlt bekommen, wird dann natürlich entsprechend reduziert.
Und was passiert im umgekehrten Fall, wenn sich der Versicherte also das Rauchen abgewöhnt hat?
Tien Chung: Dann ist bei uns zum Beispiel der nachträgliche Wechsel in den Nichtrauchertarif möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns schriftlich bestätigt, dass er in den vergangenen zwölf Monaten weder Zigaretten noch andere Tabakwaren wie etwa Pfeife, Zigarren oder Zigarillos geraucht hat.
Wenn sich ein Versicherungsnehmer beim Antrag - etwa bei den Gesundheitsfragen - getäuscht oder notwendige Informationen vergessen hat und nachträglich seinen Fehler korrigieren will, wie soll er am sinnvollsten vorgehen?
Tien Chung: In diesem Fall sollte er so schnell wie möglich die falschen oder vergessenen Angaben schriftlich nachmelden. Wir prüfen dann, ob dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz oder den Versicherungsbeitrag hat und informieren den Kunden darüber.
Welche Versicherungen sollte man generell möglichst frühzeitig abschließen, weil sonst später die Aufnahme wegen möglicher Krankheiten erschwert sein könnte?
Tien Chung: Grundsätzlich sollte man eine Todesfallabsicherung frühzeitig abschließen. Aufgrund des Gesundheitszustands in jungen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Versicherer den Kunden zu normalen Bedingungen in die Versicherung aufnimmt. Bei einem niedrigen Eintrittsalter ist zudem der Versicherungsbeitrag entsprechend günstiger.
Quelle: djd/Ergo Direkt Versicherungen