Bürgerkrieg in Ägypten – Versicherungsschutz für deutsche Touristen in Gefahr

Bürgerkrieg in Ägypten – Versicherungsschutz für deutsche Touristen in GefahrWas bedeutet die angespannte Lage in Ägypten für den Versicherungsschutz deutscher Staatsbürger, die sich gegenwärtig in Ägypten aufhalten? Hier erhalten Sie Informationen über den bestehenden oder entfallenden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit den Unruhen in Ägypten.

Wegen der Unruhen in Ägypten, bei denen schon weit über hundert Menschen zu Tode gekommen sind, hat das Auswärtige Amt seine Reisewarnungen für Reisen in das nordafrikanische Land verschärft. Danach sind Menschenmassen unbedingt zu meiden. Die Behörde rät vor allem von Reisen nach Kairo, Alexandria, Suez und anderen Großstädten ab. Für Dienstag plant die Opposition einen Generalstreik und einen Marsch Richtung Präsidentenpalast. Die Jugendbewegung "6. April" will mehr als eine Million Menschen auf die Straße bringen. Ziel ist der Sturz von Staatschef Husni Mubarak.

Noch Tausende Deutsche im Land

Was bedeutet die angespannte Lage für den Versicherungsschutz deutscher Staatsbürger? Vor Beginn der Proteste lebten bis zu 7.000 Deutsche im Großraum Kairo. Die Zahl deutscher Touristen, die sich noch im Land befinden, schätzt der Deutsche Reiseverband auf mehrere Tausend. Zahlt etwa die Unfallversicherung bei Reisen nach Ägypten? "Solange es sich bei den Protesten lediglich um landesweite Demonstrationen handelt, besteht Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn der Unfall Folge eines Bürgerkrieges ist", erläutert Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung. Ein Bürgerkrieg setzt einen bewaffneten Konflikt zwischen verschiedenen inländischen Gruppen voraus, zum Beispiel zwischen der Regierung und organisierten Aufständischen. Die Gründe können politischer, ethnischer, religiöser oder sozialer Natur sein.

Gefahr: Oppositionelle bewaffnen sich

Somit kommt es also darauf an, wie sich die Auseinandersetzung weiter entwickelt. Beginnen die ägyptischen Regierungsgegner, ihre Ziele mit Waffengewalt umzusetzen, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Nach der Genfer Konvention handelt es sich dann um Bürgerkrieg, wenn die bewaffneten Feindseligkeiten einen größeren Umfang angenommen haben, und die Regierung ihre Streitkräfte einsetzen muss, um den Aufstand niederzuschlagen. "Tumulte und vereinzelt auftretende Gewalttaten reichen also nicht aus", ergänzt Mertke.

Vorsicht ist auch geboten, wenn man eine Lebensversicherung mit Leistung für den Todesfall abgeschlossen hat. Hier ist der Versicherer dann leistungsfrei, wenn die versicherte Person infolge innerer Unruhen oder kriegerischer Ereignisse ums Leben gekommen ist und sich auf Seiten der Unruhestifter am Konflikt beteiligt hat.

Quelle: Gothaer Versicherungen
Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de


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