Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Feuerversicherung

Wie wird die Versicherungssumme festgestellt? Was bedeutet der Versicherungswert 1914 und woher bekommt man den notwendigen Wertermittlungsbogen? Welche Unterschiede bestehen zwischen Neuwert, Zeitwert, gemeiner Wert und Versicherung auf erstes Risiko? Was sind die Folgen von Unterversicherung und Überversicherung? Wie kann die Versicherungssumme angepasst werden? Auf diese Fragen erhalten Sie hier Antworten.

Versicherungssumme im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Als Versicherungswert kann der Neuwert, Zeitwert oder der gemeine Wert vereinbart werden. Die Versicherungssumme für die versicherte Sache muss für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert entsprechen. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, werden die Regelungen über die Unterversicherung angewendet.

Versicherungssumme und Versicherungswert 1914

Die Versicherungssumme in der Feuerversicherung basiert immer auf dem Versicherungswert 1914. Der Versicherungswert 1914 wird auch häufig als Feuerversicherungswert bezeichnet. Er ist eine fiktive Rechengröße, die einen Bewertungsmaßstab enthält, der in Verbindung mit dem vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Baukostenindex eine Vergleichbarkeit der Versicherungssummen und eine automatische Anpassung an die gegenwärtig geltenden Neubaupreise zulässt.

Die Formel dazu lautet:
Neubauwert: Baukostenindex = Versicherungswert  1914

Der Baukostenindex wird vom statistischen Bundesamt in jedem Quartal veröffentlicht. Die Entwicklung des Baukostenindex und die aktuellen Werte sind beim Statistischen Bundesamt nachzulesen.

Ermittlung des Versicherungswertes

Der Versicherungswert wird über einen Wertermittlungsbogen oder durch die Gebäudeschätzung (Wertgutachten) eines Bausachverständigen ermittelt. Einen Wertermittlungsbogen kann man bei seiner Feuerversicherungsgesellschaft anfordern.

Was bedeutet gleitender Neuwert

Die Feuerversicherung zum gleitenden Neuwert ist die inzwischen allgemein übliche Vereinbarung für die Versicherungssumme. Wenn eine
Versicherung zum gleitenden Neuwert vereinbart ist und der Versicherungswert 1914 richtig ermittelt wurde, ist immer ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben. Der jährlich neu vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlichte gleitende Neuwertfaktor sorgt dafür, dass der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes in Preisen des Jahres 1914 errechnet wird. Der Neubauwert bemisst sich nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes, sowie den Architektengebühren und sonstigen Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt damit den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung im jeweiligen Jahr an.

Wie wird der Neuwert berechnet?

Wenn eine Feuerversicherung zum Neuwert vereinbart ist, muss nicht auf die Festsetzung des Versicherungswertes 1914 geachtet werden. Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes, bzw. bei einem Neubau die tatsächlichen Baukosten Der Neubauwert bemisst sich ebenfalls nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes, wozu auch Architektengebühren und sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören. Ohne die Vereinbarung des gleitenden Neuwertfaktors ist eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme erforderlich.

Wann ist der Zeitwert die Versicherungssumme?

Der Zeitwert wird in der Feuerversicherung immer dann zugrundegelegt, wenn der tatsächliche Wert des Gebäudes weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Diese Klausel wird auch als Zeitwertvorbehalt bezeichnet. Bei älteren Gebäuden ist auch eine grundsätzliche Vereinbarung des Zeitwertes als Versicherungssumme möglich. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes durch einen Abzug entsprechend seinen durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.

Welche Bedeutung hat der gemeine Wert?

Der gemeine Wert wird in der Feuerversicherung immer dann eingesetzt, wenn es sich um Gebäude oder Gebäudeteile handelt, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind. Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere dann vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers nicht mehr verwendet werden kann. Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude oder das Material.

Versicherung auf Erstes Risiko

Die Vertragsklausel „Versicherung auf erstes Risiko" bedeutet, dass im speziell definierten Schadensfall bis zur Höhe der Versicherungssumme die Entschädigungsleistung der Versicherung immer in voller Höhe geleistet wird. Für Versicherungsfälle, in denen der Schaden höher ist, als die vereinbarte Versicherungssumme, ist die Entschädigungssumme gleich der Versicherungssumme.

Wird etwas auf erstes Risiko versichert, so kann vom Versicherer für diese versicherte Sache eine Unterversicherung nicht geltend gemacht werden. Jeder auf erstes Risiko versicherte Schaden wird dann bis zur Höhe des festgesetzten Betrags voll ersetzt.

Ein Beispiel:

Verrußungsschäden sind in der Feuerversicherung gesondert versichert und zwar auf erstes Risiko bis zu einem Betrag von 2.000 EUR. Bei einem Feuer entsteht neben anderen Schäden auch ein Verrußungsschaden in Höhe von 2.000 EUR. Insgesamt besteht eine Unterversicherung von 20%. Der auf erstes Risiko versicherte Verrußungsschaden wird trotzdem mit dem vollen Schadenbetrag vergütet.

Wozu gibt es eine Wertzuschlagsklausel?

Als weitere Möglichkeit bieten manche Versicherungen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch eine sogenannte Wertzuschlagsklausel. Diese wird dann notwendig, wenn eine gleitende Neuwertversicherung nicht abgeschlossen werden soll. Mit der Wertzuschlagsklausel werden Neuanschaffungen in kleinerem Umfang und Wertsteigerungen ausgeglichen, ohne jedes Mal die Versicherungssumme anpassen zu müssen. Der Wertzuschlag wird einmal jährlich vom Versicherer anhand von statistischen Zahlen angepasst, die ähnlich dem Neuwertfaktor ein Basisjahr (1970 oder 1980) haben und auf diesem prozentual aufbauen. Die Versicherungssumme einschließlich der Summe des Wertzuschlags ergibt die Basisversicherungssumme, von der aus der Beitrag berechnet wird. Die Wertzuschlagsklausel wird überwiegend bei industriellen Feuerversicherungs-Verträgen angewendet.

Was bedeutet eine Unterversicherung in der Feuerversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung der Versicherung, die Versicherungssumme, im Schadenfall nicht ausreicht, um die zerstörten Sachen neu anschaffen zu können. Wenn die Versicherungssumme unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles niedriger ist, als der Versicherungswert, so besteht eine Unterversicherung.
Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel reduziert:

Entschädigungsbetrag = Schadenbetrag x Versicherungssumme
Versicherungswert

 

Ein Beispiel:

Der tatsächliche Wert des versicherten Gebäudes beträgt 500.000 EUR, als Versicherungssumme wurden 400.000 EUR vereinbart. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von 200.000 EUR. Die Versicherungssumme hat gegenüber dem tatsächlichen Wert des Gebäudes nur einen Anteil von 80%. Die Versicherungsgesellschaft zahlt daher auch nur 80% des entstandenen Schadens, also statt 200.000 € nur 160.000 €.

Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass die Feuer-Versicherungsgesellschaft auf die Einrede der Unterversicherung verzichtet. Dies geschieht jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehört die Teilnahme am Beitragsanpassungsverfahren mit dem gleitenden Neuwertfaktor oder die Versicherung auf erstes Risiko (s.o.).

Eine Überversicherung ist unsinnig

Eine Überversicherung tritt dann ein, wenn die Versicherungssumme höher ist, als der tatsächliche Versicherungswert. Bei einer erheblichen Differenz kann sowohl der Versicherer, als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme unter Senkung des Beitrags mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.

Bei Überversicherung haftet der Versicherer im Schadenfalle für den vollen Schaden, der maximal der tatsächliche Versicherungswert, nicht die versicherte Summe ist. Andernfalls würde eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen.

Sofern bereits bei Vertragsschluss eine betrügerische Absicht des Versicherungsnehmers vorliegt, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht eine Geschäftsgebühr zu.

Beitragsvergleich für die Feuerversicherung

Für einen Beitragsvergleich muss man sich immer die Zeit nehmen, denn nur durch den Vergleich der diversen Anbieter ist es möglich, den günstigsten individuellen Versicherungsbeitrag zur Feuerversicherung zu erhalten. Unser Vergleich Gebäudeversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, den günstigsten Versicherer auszusuchen. Vergleichen Sie mit unserem Gebäudeversicherung Vergleich.

Expertenrat für die Feuerversicherung

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es in vielen Fällen ratsam ist, sich als Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder bei einem geplanten Wechsel der Versicherungsgesellschaft von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, eine Beratung von diesem Experten kostenlos und für Sie unverbindlich anzufordern. Hierzu brauchen Sie nur das nachstehende Formular auszufüllen und abzusenden.

 


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