Zu welchen Bedingungen und unter welchen Voraussetzungen kann es zur Vertragsbeendigung in der Feuerversicherung kommen?

Die Vertragsbeendigung eines Vertrages der Feuerversicherung kann aus vielen Gründen geschehen. Neben dem Recht der Kündigung durch den Versicherungsnehmer bestehen natürlich auch für den Versicherer diverse Kündigungsgründe. Vertragsänderungen, Obliegenheitsverletzungen, Rücktritt vom Feuerversicherungs-Vertrag und die Kündigungsmöglichkeit für beide Vertragspartner nach einem Schadenfall sollen hier erörtert werden.

Kündigung und Kündigungsfristen

Die Beendigung eines Feuerversicherungs-Vertrages mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr bedarf zum Ablauf keiner Kündigung. Die Feuerversicherung erlischt am letzten Tag der vereinbarten Laufzeit.

Eine Kündigung bei mehrjährigen Verträgen ist immer zum Ablauf des letzten Versicherungsjahres möglich. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Das gilt auch für Verträge, die eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren haben.

Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Feuerversicherung weg, endet der Versicherungsvertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt hat.

Rücktritt vom Feuerversicherungs-Vertrag durch den Versicherer

Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

Der Versicherer kann auch bei einer schuldhaften Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers gemäss § 16 VVG vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Nach §16 VVG hat der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer muss auch die gefahrerhöhenden Tatsachen angeben, die erst nach Antragstellung aber vor der Übersendung des Versicherungsscheins eingetreten sind.

Als Folge einer erheblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer nach § 17 Abs. 1 VVG vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gem. § 20 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Versicherer Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung erlangt hat.

Außerordentliche Kündigung der Feuerversicherung durch den VN

Der Versicherungsnehmer kann den Feuerversicherungs-Vertrag außer zu den oben genannten „normalen“ Kündigungsfristen auch nach einer einseitigen Vertragsänderung (z.B. Beitragserhöhung, Herabsetzung der Versicherungssumme, Einschränkung des Versicherungsschutzes) sofort fristlos zum Eintritt der Vertragsänderung kündigen.

Kündigung der Feuerversicherung durch den Versicherer

Kündigung nach Verletzung der Anzeigepflicht

Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht bezüglich der gefahrerhöhenden Umstände leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, der Versicherer hätte den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umständen zu gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen.

Die Rechte zur Kündigung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt hat.

Kündigung nach Mahnung

Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen.

Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge immer noch in Verzug ist.

Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

Muster Kündigungsschreiben

Zur Ausübung des Kündigungsrechtes und für Anzeigen durch den Versicherungsnehmer ist die Schriftform notwendig. Für die Gebäude-Feuerversicherung stehen Ihnen in unserem Download-Center verschiedene Vordrucke zur Verfügung.

Folgen der Zahlung der Prämie nach Kündigung

Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet.

Wegfall des versicherten Interesses

Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.

Wahl zwischen Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer

Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung bezüglich der Anzeige gefahrerhöhender Umstände, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Vertragsänderung statt Kündigung

Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.

Kündigung nach dem Versicherungsfall

Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.

Kündigung der Feuerversicherung durch den Versicherungsnehmer nach Schadenfall

Kündigt der Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall die Feuerversicherung, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.

Kündigung der Feuerversicherung durch den Versicherer nach Schadenfall

Der Versicherer kann die Feuerversicherung nach einem Schadenfall ebenfalls kündigen. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

Beitragsvergleich für die Feuerversicherung

Die Kündigung eines Feuerversicherungsvertrages bedingt immer auch einen Neuabschluss, da ein Gebäude nicht ohne Versicherungsschutz gegen Feuerschäden sein sollte. Bevor ein Neuabschluss getätigt wird, sollte ein Tarifvergleich vorgenommen werden. Für einen Beitragsvergleich muss man sich immer die Zeit nehmen, denn nur durch den Vergleich der diversen Anbieter ist es möglich, den günstigsten individuellen Versicherungsbeitrag zur Feuerversicherung zu erhalten. Unser Vergleich gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, den günstigsten Versicherer auszusuchen. Vergleichen Sie mit unserem Vergleich gewerbliche Gebäudeversicherung.

Expertenrat für die Feuerversicherung

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es in vielen Fällen ratsam ist, sich als Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages oder bei einem geplanten Wechsel der Versicherungsgesellschaft von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten zu lassen. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, eine Beratung von diesem Experten kostenlos und für Sie unverbindlich anzufordern. Hierzu brauchen Sie nur das nachstehende Formular auszufüllen und abzusenden.

 


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