Was ist in der Feuerversicherung versichert?
Versicherungsnehmer, versicherte Sachen und versicherte Risiken in der Feuerversicherung
Versicherungsnehmer
Bei der Frage, wer in der betrieblichen Feuerversicherung als Versicherungsnehmer fungieren kann, bzw. wer rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft abgeben kann, kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. Versicherungsnehmer ist immer die Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Diese Person muß nicht mit dem Versicherten oder dem Bezugsberechtigten identisch sein.
Versicherung für fremde Rechnung
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für die Interessen eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht aber nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Vertreter des Versicherungsnehmers
Der Feuerversicherungsvertrag kann auch von einem Vertreter des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden. Bei juristischen Personen ist das immer der Fall. Wird der Versicherungsvertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers abgeschlossen, so muss sich der Versicherungsnehmer alle Pflichtverletzungen des Vertreters anlasten lassen. Dies hat insbesondere bei den vorvertraglichen Anzeigepflichten und bei der Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen eine besondere Bedeutung.
Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrenumständen
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrenumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt und die für dessen Risikoeinschätzung erheblich sind. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen zu den Gefahrenumständen für die Feuerversicherung stellt.
Versichertes Risiko
Versicherte Risiken in der Feuerversicherung
Die Feuerversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen in Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen. Die einzelnen Risiken werden von der Feuerversicherungsgesellschaften wie folgt definiert:
Brand
Als Brand im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Feuerversicherung gilt ein Verbrennungsvorgang, der durch eine Flamme, durch Glut oder Funken an einem Herd entsteht, der keine bestimmungsgemäße Verwendung für Feuer hat, bzw. einen bestimmungsgemäßen Herd unkontrolliert verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet.
Blitzschlag
Versicherter Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind, z.B. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen.
Explosion
Mit dem Begriff Explosion wird in der Feuerversicherung eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung verstanden. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) ist nur dann versichert, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen
Mit dieser Risikobeschreibung sind sowohl der direkte Aufprall oder Anprall eines Luftfahrzeuges und seiner Teile gemeint, wie auch der Verlust von Ladung, die auf das versicherte Gebäude aufprallt.
Was ist versichert?
Die versicherte Sache wird im Rahmen der Feuerversicherung nach Art, Umfang und Versicherungsort definiert. Ferner unterscheidet man noch zwischen Eigentum des Versicherungsnehmers und fremdem Eigentum. Versicherte Sachen sind im Einzelnen:
Gebäude und ihre Bestandteile
Versichert sind die im Versicherungsantrag benannten Gebäude und sonstigen Grundstücksbestandteile, jedoch ohne Zubehör.
Bewegliche Sachen sind versichert, sofern sie im Versicherungsschein bezeichnet sind. Als bewegliche Sachen gelten auch in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Eigenes und fremdes Eigentum
Versichert sind eigene Sachen und fremdes Eigentum. Dazu gehören alle Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind. Fremdes Eigentum ist darüber hinaus nur versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.
Versicherungsort
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder gesondert als Versicherungsort bezeichnete Grundstücke. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.
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