Veröffentlicht in Verbraucherschutz / aktuell
Mit der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahre 2008 wurde der für Verbraucher so wichtige § 204 VVG (vormals der 178f) neu gefasst. Zusammen mit dem § 6.2 der VVGInfoV (Versicherungs-Vertragsgesetzinformationspflichten-Verordnung) sind die beiden Paragraphen für den aktiven PKV-Kunden bares Geld wert. Egal ob ein Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft, oder der Wechsel zu einem anderen Versicherer – beides ist für Versicherte möglich und beides kann Geld sparen.
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Veröffentlicht in Krankenversicherung / aktuell
Der Paragraf 204 (VVG) sagt zusammenfassend aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife* unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Bietet der Zieltarif jedoch Mehrleistungen als der bestehende Tarif, so kann der Versicherer für diese eine erneute Gesundheitsprüfung und ggf. einen Risikozuschlag verlangen. Verzichtet der Versicherte auf diese Mehrleistung, bleibt er diesbezüglich auf dem jetzigen Tarif-Niveau. Der Versicherer muss dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen wirklichen Alternativvorschlag unterbreiten. Nach § 6, Abs. 2 VVGInfoV, können es sogar bis zu zehn sein.
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Veröffentlicht in Rentenversicherung / aktuell
Das Thema private Altersvorsorge ist hauptsächlich für die mittleren Jahrgänge wichtig. Bei den Jüngeren besteht noch Nachholbedarf. Dies ergab eine aktuelle Untersuchung von forsa im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge(DIA).
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Veröffentlicht in Betriebliche Altersvorsorge / aktuell
Der Weg für die Tarifbeschäftigten des Bundes, eine zusätzliche Altersversorgung im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung aufzubauen ist durch einen gemeinsamen Tarifvertrag von Bund und Ländern zur Entgeltumwandlung frei geworden. Anspruch auf Entgeltumwandlung haben nach dem Tarifvertrag grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Umgewandelt werden können nur künftige Ansprüche auf monatliche Entgeltbestandteile und die Jahressonderzahlung.
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