Tipps zur Schadenregulierung bei demolierten Autos
Abgestellte Kraftfahrzeuge werden immer wieder Opfer mutwilliger Angriffe durch meist unbekannte Täter. Sind es derzeit besonders Brandanschläge, die bekannt werden, so verzeichnen die Unterlagen der Polizei natürlich auch andere Angriffe gegen Autos, Motorräder und sogar LKWs: Da werden Reifen oder Cabrio-Verdecke zerschnitten, Lack mutwillig zerkratzt, Farbbeutel geworfen oder Graffitis gesprüht, Antennen abgeknickt und Fahrzeugscheiben eingeschlagen. Die Württembergische Versicherung AG, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), gibt Tipps zur Schadenregulierung.
Generell haben Kraftfahrzeugbesitzer, deren Fahrzeug – ohne eigenes Zutun des Versicherten – einen Schaden durch Vandalismus erleidet, natürlich Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Verursacher. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, nicht nur Diebstähle, sondern auch Schäden durch mut- und böswillige Zerstörung und Beschädigung immer der Polizei zu melden. Lässt sich der Täter ermitteln, hat er für angerichtete Schäden geradezustehen – sowohl straf- wie zivilrechtlich. Oft jedoch bleiben Täter, die Kraftfahrzeuge beschädigen, unbekannt. In diesem Fall bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.
Vandalismusschäden werden in der Regel von der Kfz-Vollkaskoversicherung getragen – eine Teilkasko hilft hier im Allgemeinen nicht. Die Ausnahme: Eingeschlagene Scheiben – beim Versuch eines Dienstahls aus dem Fahrzeug – sowie Schäden durch Feuer oder Explosion werden meist auch durch Teilkaskoversicherungen abgedeckt. Kein Geld von der Versicherung gibt es dagegen üblicherweise – selbst im Falle einer vorhandenen Vollkasko – bei zerstochenen Reifen. Hier zahlen Versicherungen in der Regel nicht, da Fahrzeugbesitzer sich sonst im Wege der „Selbsthilfe“ allzu einfach neue Reifen von ihrem Versicherer zahlen lassen könnten.
Schäden, die im Rahmen einer Teilkaskoversicherung reguliert werden, führen zu keiner Höherstufung des Versicherten beim Schadenfreiheitsrabatt. Zahlt hingegen die Vollkasko, wird die Versicherungsprämie nach dem gemeldeten Schaden in der Regel teurer. Dies gilt auch, wenn der Versicherte im Rahmen der Schadenregulierung eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Eigenbeteiligung zahlt.
Sinnvoll ist es daher bei jedem Schaden zunächst, im Kontakt mit der eigenen Kfz-Versicherung die voraussichtliche Schadenhöhe zu ermitteln, die oft der zu erwartenden Reparatursumme entsprechen wird. Anhand der tatsächlichen Schadensumme kann der Versicherte entscheiden, ob er selbst zahlen und damit auch künftig in gleicher Schadenfreiheitsklasse unterwegs bleiben will oder ob die Versicherung die Regulierung übernehmen soll. Bei Fällen wie jenen der aktuellen Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen rechnet sich jedoch eine Regulierung durch die Versicherung nahezu immer.
Quelle: Wüstenrot & Württembergische
Torsten Born / pixelio.de