DSGVO – Meine Rechte beim Datenschutz

DatenschutzAls das DSGVO in Kraft trat, stöhnten viele. Es wurde zu einem neuen Bürokratiewerk, durch das Firmen zusätzliche Arbeit haben. Seit dem 25. Mai 2018 ist es in Kraft und bis dato auch bei den Bürgern recht unbeliebt. Das DSGVO gilt in Arztpraxen, Versicherungen, Vereinen, Unternehmen und vielen öffentlichen Stellen. Welche Rechte Bürger dadurch haben, ist jedoch den meisten bis heute unklar.

 

Die Politik hat das Ziel und den Zweck nie so richtig klar kommuniziert. Die meisten Rechte von betroffenen Personen lassen sich in den Artikel 12 – 22 DS-GVO finden. Allerdings sollten Bürger beachten, dass die Rechte teilweise auch von den einzelnen Bundesländern eingeschränkt werden können So zum Beispiel in Bayern und Sachsen. Die DSGVO gilt im Übrigen europaweit, kann aber auf sehr unterschiedliche Wegen und Arten umgesetzt werden. Die wichtigsten Punkte für Verbraucher haben wir einmal kurz zusammengefasst.

Meine Rechte beim DSGVO

Das Datenschutzrecht ist nun in ganz Europa einheitlich. Zumindest fast. Jedes Bundesland in Deutschland kann Änderungen oder Streichungen vornehmen. Die bisher geltenden Verbraucherrechte auf Löschung, Streichung und Berichtigung wurden erweitert. Zusätzlich sind neue Rechte hinzugekommen.

Jeder Verbraucher kann eine Kopie seiner Daten verlangen oder diese vollständig an einen anderen Anbieter übertragen lassen. Unternehmen müssen nun auf Verlangen Auskunft über die gespeicherten Daten geben und das in verständlicher und transparenter Form. Dazu gehören zum Beispiel: Speicherdauer, Zweck der Verarbeitung, Herkunft der Daten und mögliche Empfänger. So können Verbraucher auch die Verarbeitung einschränken lassen oder auf eine Löschung bestehen, sofern diese nicht mit einem anderen Gesetz (Steuer) kollidiert.

Zusätzlich kann jeder von der Versicherung oder anderen Unternehmen eine Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten gespeichert wurden. Diese Auskunft ist immer kostenlos zu erteilen. Eine Begründung ist dafür nicht notwendig.

Löschung beantragen

Das Unternehmen kann auch dazu aufgefordert werden, Ihre Daten zu löschen. Aber nur dann, wenn die Daten unrechtmäßig erhoben wurden oder nicht mehr benötigt werden. Die Schufa und andere Datenbanken dürfen also weiterhin auch sensible Daten in großem Umfang sammeln und verwerten. Daran hat sich nichts geändert.
Daten, die von Ihnen im Kindesalter erhoben wurden, können nun auch später noch als Erwachsene gelöscht werden. Dennoch kann das Recht auf Löschung durch ein Recht auf Meinungsfreiheit oder Information eingeschränkt werden.

Daten mitnehmen

Neu ist auch, dass Sie Ihre Daten einfach mitnehmen können oder diese auf einen anderen Anbieter übertragen werden. So zum Beispiel bei Streaming-Diensten und E-Mail Anbieter. Aber auch hier gilt, dass es Ausnahmen gilt. Müssen die Daten weiterhin für die Steuer gespeichert bleiben, kann nur eine teilweise Löschung und Mitnahme erfolgen.

Die Regeln und Ausnahmen gelten für ganz Europa, für jedes Unternehmen. Egal, ob Sie eine Versicherung abschließen oder kündigen wollen. Das betrifft auch den Datenschutz beim Online-Glücksspiel in Europa.

Kopplungsverbot

Hiergegen verstoßen noch die meisten Internetunternehmen. Beim Abschluss eines Vertrages dürfen Unternehmen ihre Kunden nicht zu der Weiterverarbeitung der Daten zwingen. Das fängt schon damit an, dass automatisch ein Kreuz bei der Nutzung der Daten gesetzt wurde.

Unternehmen müssen auf Ihre Anfragen übrigens innerhalb von 4 Wochen reagieren. Dabei kann die Reaktion sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Fotos: Pixabay / CCO Public Domain / geralt


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