Carsharing kann zu versicherungsrechtlichen Problemen führen!

Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung ist die Regel
Bei Unfällen tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter ein. Anders sieht das bei der Vollkaskoversicherung aus. Zwar sind die Autos im Carsharing vollkaskoversichert, aber meistens mit Selbstbeteiligung. Damit sind diese Fahrzeuge auch bei durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfällen versichert. Allerdings muss der Fahrer die Selbstbeteiligung auf jeden Fall aus eigener Tasche bezahlen. Tipp: Bei manchen Carsharing-Anbietern gibt es die Wagen auch mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung. Dafür muss der Fahrer etwas mehr fürs Auto bezahlen.
Die Folgen für den eigenen Schadenfreiheitsrabatt müssen beachtet werden
Wer Carsharing für sich gewinnbringend nutzen will, sollte sich genau darüber informieren, welche Rolle Versicherungen für ihn dabei spielen. Zu beachten gibt es nämlich allerhand: Beispielsweise für Autofahrer, die öfter im Ausland unterwegs sind, könnte ein Schutzbrief interessant sein. Achtung: Wer ein eigenes Fahrzeug zu Gunsten des Carsharings aufgibt, sollte klären, wie lange sein Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Das ist wichtig für den Fall, wenn der Fahrer später wieder ein eigenes Gefährt versichern möchte. Hat er seinen Führerschein noch keine drei Jahre, kann es ihm passieren, dass er mit einem Beitragssatz von 230 Prozent wieder neu einsteigen muss.Kluge Carsharing-Fahrer lassen sich die unfallfreie Fahrzeit vom Anbieter bestätigen. Diese Bescheinigung kann ihnen möglicherweise eine günstigere Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung verschaffen.
Quelle: Bund der Versicherten (BdV)