Existenz sichern mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für viele Berufsgruppen eine Pflichtversicherung
Unternehmer sind in der Regel sehr gut versichert. Es bestehen oftmals Versicherungsverträge für Renten-, Rechtsschutz-, Kraftfahrzeug-, private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen. Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird bei dieser Menge an benötigten Versicherungen für ein Unternehmen oftmals vergessen. Dabei zählt diese Versicherung für einige Berufsgruppen sogar zu den Pflichtversicherungen. Zu diesen Berufsgruppen zählen zum Beispiel Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Für einen Versicherungsvermittler ist der Abschluss der Versicherung eine der Voraussetzungen, damit er eine Zulassung erhält. Auch Ärzte, Architekten oder Ingenieure benötigen diese Versicherung. Für Ämter, Behörden, Gemeinden, Körperschaften, Kammern, Anstalten oder Wohnungsunternehmen werden diese Haftpflichtversicherungen von den Versicherungsgesellschaften ebenfalls angeboten.
Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden verschiedene Risiken abgedeckt
Die Ursachen für einen Versicherungsfall können besonders in der Dienstleistungsbranche sehr vielfältig sein. Zu diesen Ursachen zählen alle Fälle, die zu Sach-, Personen- und Vermögensschäden von Dritten führen. Die Versicherungsgesellschaften sprechen in diesem Zusammenhang von echten Vermögensschäden. Echte Schäden sind Vermögensschäden, die direkt durch den Versicherungsnehmer entstehen.
Verliert zum Beispiel ein Rechtsanwalt einen Prozess aufgrund von eigenen Fehlern, können hohe Schadenssummen für seinen Mandanten entstehen. Auch der Behandlungsfehler eines Arztes, der gesundheitliche Folgen für den Patienten nach sich zieht, kann sehr hohe Kosten verursachen, die den normalen finanziellen Rahmen sprengen. Selbst der zu spät abgegebene Antrag eines Steuerberaters für den Lohnsteuerausgleich oder eine Bilanz kann zu einem finanziellen Schaden führen.
Noch simpler kann der Fall in einem Gastronomiebetrieb liegen. Ein Restaurantgast, der an einer Fructoseintoleranz leidet, erkundigt sich, ob die in einem Gericht enthaltene Fructose innerhalb gewisser Grenzen liegt. Der Kellner gibt falsche Auskunft und bringt dem Gast das besagte Gericht. Der Gast reagiert allergisch und muss mit starken Beschwerden sofort ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Krankenversicherung des Gastes fordert die angefallenen Behandlungskosten und der Gast verlangt Schmerzensgeld sowie Entschädigung für Arbeitsausfall.
Abgedeckt werden daher alle beruflichen Verstöße und Ereignisse, die Dienstleister, Freiberufler und Selbstständige an ihren Kunden, Mandanten, Klienten oder Patienten verursachen können. Da sich die Leistungsansprüche bei einem Fehler in den Branchen und Berufsgruppen unterschiedlich auswirken, wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch mit verschiedenen Deckungssummen angeboten.
Die Höhe der Beiträge hängt von der Höhe und Art der Leistung ab
Wie bei diversen Haftpflichtversicherungen werden bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen von den zahlreichen Versicherungsgesellschaften für die Berufsgruppen Deckungssummen in unterschiedlichen Höhen angeboten. Für einige Berufsgruppen schreibt der Gesetzgeber bei den Deckungssummen sogar eine Mindesthöhe vor. Bei Rechtsanwälten beträgt diese Summe zum Beispiel mindestens 250.000 Euro pro Fall. Bei Notaren liegt diese Deckungssumme sogar doppelt so hoch. Ärzte, die sich mit einer Berufshaftpflicht gegen Fehler absichern, wählen oftmals Versicherungssummen, die im Millionenbereich liegen. Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch ist der Versicherungsbeitrag von der Höhe und der Art der Leistungen abhängig. Daher können die Beiträge für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch mit einer entsprechend hohen Selbstbeteiligung im Rahmen gehalten werden.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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