Veröffentlicht in Sonstige Versicherungen / aktuell
„Schützen kann man sich nur vor Gefahren, die man kennt.“ Diese Volksweisheit wird von einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der HDI-Gerling Lebensversicherung bestätigt: Nur 19 Prozent der Bürger wissen, was der Begriff „Berufsunfähigkeit“ (BU) überhaupt bedeutet. So wundert es nicht, dass die Allerwenigsten gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft finanziell adäquat abgesichert sind. Zudem kämpfen private Berufsunfähigkeitsversicherungen mit dem Vorurteil, kostspielig zu sein. Dabei ist guter Schutz heute so preiswert wie nie zuvor. Der freiberuflich tätige Bauleiter Norbert N. musste nach einem Bandscheibenvorfall operiert werden und sich anschließend einer ambulanten Reha unterziehen. Dadurch konnte er zwölf Monate lang nur halbtags seinen Beruf ausüben. Damit war Norbert N. berufsunfähig.
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Feuer, Sturm, Hochwasser – das Eigenheim ist vielen Gefahren ausgesetzt. Damit Hausbesitzer im Schadensfall nicht um ihre Existenz bangen müssen, ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar.
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Ob Ärger nach einer Internet-Auktion, die ungeklärte Schuldfrage beim Verkehrsunfall oder die angedrohte Kündigung durch den Arbeitgeber: Nicht immer können Verbraucher auf den Gang zum Anwalt verzichten. Um sich gegen mögliche Kosten für derartige Rechtsstreitigkeiten abzusichern, werden häufig Versicherungspakete aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gewählt. Die Vielzahl der Produkte macht die Entscheidung schwer. Welcher Anbieter überzeugt durch eine gute Versicherungsausstattung? Wer hat die günstigsten Versicherungsprämien? Und wo stimmt beides?
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Die Einbrecher hatten ganze Arbeit geleistet: Der neue Flachbildfernseher war weg, auch den PC, den CD-Player und viele andere Kostbarkeiten hatten die Ganoven mitgehen lassen. Manfred K. aus Hannover war entsetzt, als sich seine Hausratversicherung mit dem Hinweis auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen weigerte, den Schaden zu übernehmen. Die Begründung: Herr K. hätte das Schadenverzeichnis - die sogenannte Stehlgutliste - nicht nur an den Versicherer, sondern sofort auch an die Polizei schicken müssen.
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