Den Versicherungswert des Gebäudes am Verkehrswert orientieren lassen

Am Verkehrswert orientierenIm Falle eines Schadens an einem Gebäude ist im Versicherungsfall grundsätzlich die Gebäudeversicherung leistungspflichtig. Diese Leistungspflicht lässt sich sehr viel mehr präzisieren, wenn es ein zeitnahes Verkehrswertgutachten des betreffenden Gebäudes gibt.

Der Verkehrswert wird übereinstimmend und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung wie folgt definiert: Der Verkehrswert entspricht dem Wert, der zum Zeitpunkt der Verkehrswertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse als Wert bei einem Kauf / Verkauf zu erzielen wäre. Hierbei sind durchaus auch die Belastungen im Grundbuch,  wie Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte etc. zu berücksichtigen.



Diese Gutachten können von öffentlich bestellten Sachverständigen, von Architekten, Ingenieuren Maklern und auch von Gutachterausschüssen erstellt werden. Wenn Sie vor einem Kauf einer Immobilie oder als Besitzer einer Immobilie solch ein Gutachten erstellen lassen, um den Wert für die Gebäudeversicherung festzustellen oder anzupassen, laufen Sie nicht Gefahr, etwa unterversichert zu sein. Bei diesem Gutachten wird der genaue Zustand des Gebäudes ermittelt und der Wert (Versicherungswert) festgelegt.

Unterversicherung

Es kommt häufig vor, dass ein Versicherungsnehmer den Wert und die damit auch die Versicherungssumme willkürlich bestimmt. Das kann fatale Folgen haben. Ein Beispiel für die typische Unterversicherung: Sie besitzen ein Haus und erleiden einen Wasserschaden, der Reparaturkosten  von 50.000 € erfordert. Ihr Haus hat einen tatsächlichen Wert von 280.000 € zum Zeitpunkt des Schadens. Lt. Versicherungspolice haben Sie einen Wert 1914 von 14.500 Mark versichert. Multipliziert mit dem Faktor 12,2 (als Vervielfältiger) haben Sie also 12,20 x 14.500 = 176.900 € als Versicherungssumme vereinbart. Sie haben also nur etwa 60% des tatsächlichen Wertes des Gebäudes versichert und, was noch schlimmer ist, auch nur 60% des eigentlichen Beitrages an die Versicherungsgesellschaft bezahlt. Diese kann nun darauf verweisen, dass Sie unterversichert sind und Ihnen nur eine entsprechend geringere Ersatzleistung auszahlen; in der Regel  ebenfalls nur 60% des eingetretenen Schadens. Sie sollten also regelmäßig Ihre Versicherungssumme überprüfen, insbesondere, wenn Sie An- oder Umbauten, Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen vornehmen.

Überversicherung

Die Regelungen zu dieser Verfahrensweise, im Übrigen auch, wenn Sie überversichert sind, also sehr viel mehr Versicherungssumme abgeschlossen haben, als das Gebäude Wert ist, finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Bei einer Überversicherung haben sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer das Recht, die Versicherungssumme zu kürzen und die Beiträge anzupassen.

Es empfiehlt sich also dringend, den Gebäudezustand mittels Verkehrswertgutachten feststellen oder überprüfen zu lassen, um sich vor unangenehmen Überraschungen im Schadensfall zu schützen. Im Übrigen werden solche Gutachten in den jeweiligen Bundesländern von Gutachterausschüssen, wie beispielsweise in Niedersachsen - Gutachterausschüsse für Grundstückswesen in Niedersachsen – ebenfalls erstellt.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - hhr
Foto: Thomas Max Müller/pixelio.de

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