Notwendiger Versicherungsschutz gegen Hagel und Unwetter

Notwendiger VersicherungsschutzDie wesentliche Versicherung, in die ein Hagel- und Unwetterschutz für Haus oder Wohnung aufgenommen werden kann, ist die Gebäudeversicherung. Sie deckt bei entsprechender Police beispielsweise Schäden durch Hagelschlag an Fassaden, Rollläden, Fenstern, Solaranlagen und Dächern ab. Versicherbar sind hier auch Nebengebäude auf Grundstücken wie Garagen oder Gartenhäuser zum Unterstellen von Gartengerät. Nicht versicherbar im Rahmen der Gebäudeversicherung sind in der Regel Gewächshäuser.


Dass man vor aufziehenden Unwettern zuhause selbst Maßnahmen zur Schadenvermeidung unternimmt, versteht sich. Dazu gehört beispielsweise, alle Türen, Dachfenster und Fenster zu schließen, auch im Keller. Außerdem sollten Terrassen- und Balkonmöbel sowie mobile Grills in Sicherheit gebracht und Markisen aufgerollt werden. Nicht zu vergessen: Blumentöpfe, Blumenkästen oder andere Gegenstände auf Fensterbrettern sollten gesichert oder entfernt werden.

Werden Fensterscheiben durch Hagelschlag zerstört und der folgende Starkregen verwüstet die Sofagarnitur, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Sie deckt Schäden an beweglichem Mobiliar ab. Auch Überspannungsschäden an Fernseher, Kühltruhe oder Computer, wie sie nach Blitzschlag vorkommen, werden über die Hausratversicherung gedeckt. Generell empfiehlt es sich natürlich, bei abzusehendem Gewitter elektrische Geräte vom Netz zu nehmen oder einen entsprechenden Überspannungsschutz gerade für teure Elektrogeräte zu installieren.

Schäden am Kraftfahrzeug durch Hagel und Unwetter deckt eine Teilkasko-Versicherung ab. Eine einfache Haftpflichtversicherung – die günstigste Variante der Kfz-Versicherung – reicht hier nicht. Wer seinem Versicherer einen Schaden am Auto durch Hagel meldet, wird im Folgejahr nicht in der Prämie höhergestuft – die Versicherung wird also aufgrund dieser Schadenmeldung nicht teurer.

Besondere Risiken in punkto Auffahrunfälle entstehen, wenn Autofahrer bei Hagel und Starkregen anhalten, wo sich ihnen gerade Schutz zu bieten scheint. Für Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist daher das Anhalten nach § 18 der Straßenverkehrsordnung sogar untersagt, auch für Seitenstreifen. In jedem Fall sollten, falls wetterbedingt gehalten werden muss, keine Fahrbahnen blockiert werden. Erhöhte Vorsicht erfordert auch das Durchfahren von Tunneln oder Unterführungen bei Starkregen, da tieferliegende Fahrbahnbereiche oft binnen weniger Minuten bis zu einem Meter und höher überflutet und damit zur Falle für Fahrzeug und Fahrer werden.

Eingetretene Schäden durch Unwetter, ob an Haus, Wohnung oder Kraftfahrzeug, müssen in jedem Fall möglichst kurzfristig an den zuständigen Versicherer gemeldet werden, am besten dokumentiert durch einige Fotos. Betroffene sind gehalten, nach einem Unwetter die Ausbreitung eines Schadens möglichst zu verhindern – beispielsweise durch das Abkleben zerschlagener Fenster mit einer stabilen Folie. Auch die Feuerwehr hilft beim Eindämmen von Schäden weiter, so beim Abpumpen von überfluteten Kellern oder beim Zersägen umgestürzter Bäume.

Quelle: Wüstenrot & Württembergische-Gruppe
Foto:  Wüstenrot & Württembergische-Gruppe / Claudia Bernecker

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