Kampf gegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

GesundheitswesenKorruptes Handeln im Gesundheitsbereich beschädigt das Vertrauen in heilberufliche Entscheidungen. Durch Bestechungen wird der Wettbewerb verzerrt und medizinische Leistungen werden teurer. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll dem einen Riegel vorschieben.

 

Patienten haben ein Recht darauf, die für sie beste Versorgung zu erhalten – und nicht diejenige, die dem Behandler am meisten einbringt. Bestechung und Bestechlichkeit haben keinen Platz im Gesundheitswesen. Jeder Euro muss in die Gesundheit der Patienten fließen. Das Gesetz schützt die weit über wiegende Zahl der Ehrlichen, denn es sieht klare Regeln für das strafbare Verhalten der schwarzen Schafe vor, so die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Wer Sonderzahlungen erhält, weil er immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibt, wer Kopfprämien kassiert, weil er Patienten immer nur in ein bestimmtes Krankenhaus überweist, macht sich in Zukunft strafbar. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

Neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB)

Kernstück des am 4. Juni in Kraft getretenen Gesetzes sind die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB). Sie erfassen Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür gewährt werden, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, beim Bezug bestimmter Arzneimittel oder Hilfsmittel oder bestimmter Medizinprodukte oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen Anbieter dieser Leistungen im Wettbewerb unlauter bevorzugt.

Stelle für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

In der SVLFG wurde eine Stelle eingerichtet, die sich insbesondere um die Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen kümmert. Dort werden zentral alle Hinweise, die auf ein strafbares Verhalten von Leistungserbringern hindeuten, entgegengenommen, weiter verfolgt und gegebenenfalls zur Strafanzeige gebracht. Dabei wird sowohl auf regionaler wie auch auf Landes- und Bundesebene mit allen Leistungsträgern (Krankenkassen) eng zusammengearbeitet. Dadurch entsteht eine transparente Gesamtsicht auf den jeweiligen Einzelfall, durch die auf Dauer der Betrug im Gesundheitswesen so weit wie möglich verhindert werden soll.

Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Foto: Pixabay / CCO Public Domain

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