Berufshaftpflicht für Berufe im Gesundheitswesen

In diesem Bereich sind alle Berufe angesiedelt, die mit dem Gesundheitswesen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Unterschieden wird dabei zwischen den Ärzten, Psychologen, Zahnärzten und Tierärzten, sowie den sonstigen Heilberufen, angefangen vom Heilpraktiker über die Pflegeberufe bis zu den Krankengymnasten und Therapeuten.

Gegenstand der Versicherung, versicherte Risiken

Die Berufshaftpflichtversicherung für die Berufe im Gesundheitswesen deckt Schäden ab, die durch eine Tätigkeit nach individuell vereinbartem Leistungsumfang im Versicherungsvertrag eine gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsantrag beschriebenen Tätigkeit begründen. Dabei ist auf eine exakte Formulierung der Tätigkeiten, die ausgeübt werden zu achten. In einer Firmenversicherung  oder einer Praxisversicherung sind wiederum die Risiken aller Ärzte oder sonstigen Mitarbeiter in Heilberufen einzubeziehen. In welchem Rahmen dann auch zusätzliche Beiträge erhoben werden, kommt auf die Umstände im Einzelfall und auf die Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz bietet, an.

Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung im Heil- und Gesundheitswesen

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die Prüfung der Haftungsfrage und den Ersatz berechtigter und die Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, soweit die Haftpflichtansprüche versichert sind. Nicht versicherbare Risiken sind weiter unten aufgeführt.

Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung

Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssummen, höchstens jedoch bis zur Höhe der vereinbarten jährlichen Höchstsumme und abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts.

Die Deckungssummen betragen zurzeit in der Regel 2.000.000 Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Höhere Deckungssummen können unter Berücksichtigung des speziellen Berufsrisikos (Chirurgen, Röntgenärzte) vereinbart werden.

Welche Risiken sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

  • Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
  • Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretenden Ersatzleistungen
  • Schäden aus der Überschreitung eigener Fristen und eigener Termine
  • Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind

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