Veröffentlicht in Rentenversicherung / aktuell
Eine attraktive Möglichkeit der Altersvorsorge für Selbständige ist die sogenannte Basis-Rente - im Volksmund nach dem Ökonomen Bert Rürup auch "Rürup-Rente" genannt. Wie die Riester-Rente für Angestellte ist sie eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Grundlage ist ein Rentenversicherungsvertrag. Ein wesentlicher Vorteil der Basis-Rente liegt in der Steuerersparnis: 2010 kann ein Sparer bereits 70 Prozent der eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzen. Bis 2025 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Das investierte Geld ist außerdem Insolvenz- und Hartz-IV-sicher angelegt. Die Basis-Versorgung zahlt sich also doppelt aus:
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Veröffentlicht in Sonstige Versicherungen / aktuell
Bauherren müssen nicht nur große Investitionen schultern, sie tragen auch eine hohe Verantwortung. Kommen auf dem Baugrundstück Personen zu Schaden, so haftet der Eigentümer. Ist der Bauherr für diesen Fall nicht abgesichert, drohen ruinöse Schadenersatzforderungen. Auch das noch unfertige Bauwerk kann beschädigt werden. Ohne die entsprechende Versicherung kann dies den Bauherrn in erhebliche finanzielle Nöte bringen - selbst dann, wenn die Baufinanzierung nicht "auf Kante genäht" ist. Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner hat eine Checkliste der Policen zusammengestellt, die Häuslebauer davor schützen, dass der Traum vom Eigenheim zum Albtraum wird.
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Veröffentlicht in Sachversicherung / aktuell
Wenn draußen Sonne und Wärme locken, schwingen sich die Bundesbürger wieder aufs Fahrrad. Passionierte Pedalritter sollten allerdings auf einen ausreichenden Versicherungsschutz für ihr Gefährt achten - auch Fahrraddiebe sind bei schönem Wetter vermehrt aktiv.
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Veröffentlicht in Verbraucherschutz / aktuell
Häufig wird mit der Versicherung vereinbart, dass statt jährlicher Zahlung die Versicherungsprämie auch viertel-, halbjährlich oder monatlich gezahlt werden kann. Für dieses Entgegenkommen verlangen die Versicherungen in der Regel einen Raten- oder Teilzahlungszuschlag. Bei halbjährlicher Zahlweise sind dies meist 2 %, bei vierteljährlicher Zahlweise meist 3 % und bei monatlicher Zahlweise im Allgemeinen 5 %. Wer solche Vereinbarungen in seinen privaten Versicherungsverträgen vorfindet, hat gute Chancen, ein Teil seiner Beiträge von seiner Versicherung zurückzuerhalten.
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