Diese Bauversicherungen empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV)

Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass vom Grundstück und Bau keine Gefahren ausgehen. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht, haftet er. In einem solchen Fall tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Am besten schließt man diesen Vertrag schon bei Kauf des Grundstückes ab. Dann kann man sich sogar eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersparen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung läuft zwei Jahre oder endet mit Baufertigstellung. Der Beitrag dieser wichtigsten Bauversicherung hängt von der Bau- und Versicherungssumme ab. Der BdV empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Bauen in Eigenregie wertet der Versicherer als höheres Risiko und verlangt dafür eine höhere Prämie.
Feuer-Rohbauversicherung und Gebäudeversicherung
Schon bei Finanzierungsgesprächen wird der Bauherr eine wichtige Police kennen lernen: die Feuer-Rohbauversicherung. Abgesichert ist damit der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Die Kreditinstitute machen ihr Angebot oft vom Abschluss einer solchen Versicherung abhängig. Es gibt sie meistens beitragsfrei, wenn sich der Bauherr für die Gebäudeversicherung derselben Gesellschaft entscheidet.Bauleistungsversicherung
Beschäftigen sollte sich der Bauherr mit der Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstanden sind. Dazu gehören solche durch Witterung wie Sturm, Überschwemmung oder starke Niederschläge. Versichert sind auch Schädigungen durch Fremde sowie Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen. Besonders wichtig: Konstruktions- und Materialfehler fallen ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unachtsamkeitsschäden durch die ausführenden Bauarbeiter. Fordern Sie Ihren Bauunternehmer auf, sich an der Prämie zu beteiligen. Das dürfte gelingen, weil die Firma sich so selbst gegen Schadensersatzansprüche schützen kann.Bauhelferversicherung
Viele Baufamilien können mit Unterstützung von Freunden rechnen. Gleichgültig, ob die unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert werden. Der Bauherr und seine (Ehe-)Partnerin sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Falls sie keine private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung vereinbaren können, sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft anmelden.Quelle: Brokerchannel / Bund der Versicherten e.V.