Kommt die Pflicht zur Altersvorsorge von Selbständigen?

Bei jedem dritten Selbstständigen ist die Altersvorsorge ungenügend
In der vergangenen Dekade ist die Zahl der Selbstständigen in Deutschland rasant gewachsen. Heute arbeiten nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts rund vier Millionen Menschen hierzulande auf eigene Rechnung. Das allerdings bringt auch ein Vorsorgeproblem mit sich. Denn viele Selbstständige sind stark eingespannt mit ihrer Arbeit. Die Vorsorge, die bei Angestellten vom Arbeitgeber mitgetragen und organisiert wird, bleibt dann oft auf der Strecke. Zwar zahlen manche Selbstständige regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Einer Umfrage des Forschungsinstituts Allensbach aus dem Jahr 2014 zufolge schätzt jedoch jeder dritte Selbstständige seine Altersvorsorge als ungenügend ein.
Zu vermuten ist, dass das heute nicht nur bei jedem Dritten, sondern bei einer deutlich höheren Zahl an Selbstständigen der Fall ist. Tatsächlich sind schon heute viele Selbstständige im Alter auf die Grundsicherung des Staates angewiesen.
Vorsorge von der Stange ist nicht die Lösung
Insofern erscheint der jüngste Vorstoß der Union eine logische Konsequenz. Wie verschiedene Medien berichten, planen CDU und CSU, die Berufsgruppe künftig zu verpflichten, für das Alter vorzusorgen. Zwei Varianten sollen ihnen dafür zur Verfügung stehen. Sie sollen künftig entweder in die gesetzliche Rente einzahlen müssen oder den Nachweis erbringen, dass sie eine Armut verhindernde Altersvorsorge mit freier Wahl des Absicherungsmodells verfolgen. Ob dies aber die Altersarmut dieser Klientel verhindert, erscheint zumindest fraglich. Mit solchen Modellen ist noch lange nicht gewährleistet, dass das Geld im Alter wirklich reicht. Viel wichtiger ist es stattdessen, auf die individuelle Situation des Einzelnen einzugehen und dann mit Hilfe einer umfassenden Finanzberatung die Weichen richtig zu stellen.
Tatsächlich ist es so, dass Selbstständige eine Vielzahl an Möglichkeiten haben, für das Alter vorzusorgen. So bietet zum Beispiel die über Steuervorteile staatlich geförderte Rürup-Rente eine Basisabsicherung für diese Berufsgruppe. Aber auch das staatlich geförderte Riester-Sparen steht ihnen unter bestimmten Umständen offen. Dann nämlich, wenn sie mit einem unmittelbar Riester-Berechtigten verheiratet sind.
Hilfestellung durch professionelle Finanzplaner
Interessant ist auch die Frage, wo Freiberufler und Selbstständige investieren sollten – zum Beispiel sicherheitsorientiert oder eher am Aktienmarkt. Bei solchen Fragestellungen rückt der umfassende Blick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das Anlageziel sowie die Risikoeinstellung des Einzelnen in den Mittelpunkt. Ein Aspekt, bei dem professionelle Finanzplaner wichtige Hilfestellung leisten können. Das gilt auch für die Frage, ob das, was diese Berufsgruppe in ihr berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, ausreichend ist. Oder, wie sie die passende Kranken- und Pflegeversicherung finden oder welche sonstigen Vorkehrungen – wie etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung – sie treffen sollten.
Gründliche Finanzplanung kann Altersarmut verhindern
Es ist deshalb zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Staat Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet. Aber ausreichend ist das nicht. Schließlich haben Selbstständige und Freiberufler oft ganz andere Bedürfnisse als Festangestellte. Eine über eine solche Pflichtvorsorge hinausgehende und individuelle Finanzplanung ist deshalb gerade bei Freiberuflern unerlässlich. Helfen können qualifizierte Finanzfachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®). Sie können dieser Berufsgruppe die speziellen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, darlegen und bedarfsgerecht einen Finanzplan erarbeiten, der die größten Risiken absichert und unter Einbeziehung des vorhandenen Vermögens und der persönlichen Lebenssituation auch eine ausreichende Rente im Alter ermöglicht.
Quelle: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V