Rürup Rente
Die Basisrente für eine ausreichende Altersvorsorge

Seit dem Jahre 2005 gibt es in Deutschland eine Form der privaten Altersvorsorge, die sich an den Leistungskriterien der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert, im Gegensatz zu ihr jedoch nicht umlagefinanziert wird sondern kapitalgedeckt ist. Der offizielle Ausdruck für diese Rente ist „Basisrente“. Der meist dafür benutzte Ausdruck Rürup Rente geht auf den Regierungsberater und Wirtschaftsweisen Bert Rürup zurück, der als Vorsitzender der „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen“ und in der „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“, entscheidend für diese Reformierung des deutschen Rentensystems tätig war.

Da dem Staat an privaten Ergänzungsleistungen für die gesetzliche Rentenversicherung gelegen war, wurden einige Details, die als Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Beiträge zur Rürup-Rente, eingeführt. So darf man im Gegensatz zur nicht mehr geförderten klassischen privaten Rentenversicherung am Ende der Ansparzeit kein Kapitalwahlrecht haben. Die angesparte Summe darf nicht ausgezahlt werden, sondern muss als lebenslange Leibrente gewährt werden.

Was ist eine Rürup Rente?
Das Wesen der Basisrente

Die Basisrente oder Rürup Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, deren Besonderheit darin liegt, dass die Beiträge dazu steuerlich absetzbar sind. Um dieses Steuerprivilegien zu erhalten, hat der Gesetzgeber einige Bedingungen gestellt. Der Rentenbeginn darf frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres einsetzen und wird ausschließlich als Leibrente gezahlt. Die Rürup Rente wird nicht beim Staat sondern bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Beitragszahlung kann in jedem beliebigen Zahlungsrhythmus (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) erfolgen. Selbst eine Einmalzahlung ist gestattet. Für den Fall einer vorübergehenden Liquiditätsschwäche ist auch eine vorübergehende Beitragsfreistellung möglich. Bei der Anlageform für die Rürup Rente hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit zwischen der klassischen (mit bestimmten Vorschriften) und einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu wählen.

Wer kann oder sollte eine Rürup Rente / Basisrente abschließen?

Die Basisrente / Rürup Rente eignet sich grundsätzlich für jeden, der unter Zuhilfenahme von Steuervorteilen, für sein Alter vorsorgen möchten. Wie der Name Basisrente schon sagt, ist diese Rente die Basis für eine Altersvorsorge. Daher sind insbesondere die Berufsgruppen davon angesprochen, die über keinen gesetzlichen Rentenversicherungsschutz verfügen. Dazu gehören Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, mit hoher Steuerbelastung, die sich eine private Altersvorsorge aufbauen möchten. Für diesen Personenkreis ist die Riester Rente oder die betriebliche Altersvorsorge verschlossen. Aber auch Arbeiter, Angestellte und Beamte können die Rürup Rente als Ergänzung zu ihrer (in der Regel nicht ausreichenden) gesetzlichen Rentenversicherung nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen erbracht werden, damit man in den Genuss der Rürup Rente kommt?

Wie bereits oben erwähnt, stiehlt sich der Gesetzgeber zwar aus seiner Verantwortung für eine ausreichende gesetzliche Rentenversicherung, stellt aber für die steuerliche Förderung des privaten Ersatzes für die gesetzliche Rentenversicherung eine Reihe von Bedingungen, die letztendlich dazu führen, dass die Rürup Rente mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist. Diese Bedingungen sind im Wesentlichen folgende:

  • Rentenbeginn frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres,
    für Vertragsabschlüsse nach dem 31.12.2012 ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Lebenslange Leibrente
  • Keine Kapitalisierung der Rürup Rente
  • Keine Übertragung der Ansprüche aus der Rürup Rente an Dritte
  • Keine Beleihung der angesparten Beträge (auch nicht in Notfällen)
  • Kein Verkauf des Rürup-Vertrages
  • Keine Vererbung der Rürup Rente an die Hinterbliebenen

Welche Vorteile hat die Rürup Rente?

Vorteil Nr.1 ist sicherlich die garantierte lebenslange Rente, die variabel zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr beginnen kann. Die Rürup Rente besticht außerdem durch die flexible Handhabung hinsichtlich der Beitragszahlung. Es können entweder regelmäßige Beitragszahlungen erfolgen oder es besteht die Möglichkeit von Zuzahlungen bis zum steuerlichen Höchstbetrag oder auch die Zahlung eines Einmalbeitrags.

Das Guthaben auf dem Rürup-Vertrag ist in der Ansparphase pfändungssicher. Während der Rentenphase kann jedoch der über der Pfändungsfreigrenze liegende Teil der Rente gepfändet werden.

Im Falle des Eintritts der Arbeitslosigkeit wird das in der Rürup-Rente vorhandene Vermögen nicht für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes II herangezogen! Die Rürup-Rente ist also Hartz-IV-sicher!

In der Ansparphase unterliegen die Erträge aus dem Rürup-Vertrag nicht der  Abgeltungsteuer, so dass das Kapital unvermindert verzinst wird.

Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt. Die flexible Anpassung des Berufsunfähigkeitsschutzes an die jeweiligen Lebensumstände ist immer möglich

Welche Nachteile hat die Rürup Rente?

Trotz der oben genannten Vorteile ist nicht alles Gold, was glänzt. Die Rürup Rente bringt auch erhebliche Nachteile mit sich, von denen einige nicht logisch nachvollziehbar sind. Zu den Nachteilen gehören:

  • Es gibt kein Kapitalwahlrecht, die Rente wird immer als Leibrente ausgezahlt!
  • Die Rentenzahlungen müssen versteuert werden, die Höhe der Steuer auf die Rürup Rente ist abhängig vom Rentenbeginnjahr.
  • Ein Rürup-Vertrag kann weder beliehen, übertragen, verpfändet noch verschenkt werden.
  • Die Kündigung des Rürup-Vertrages mit der Auszahlung des vorhandenen Rückkaufswertes ist ausgeschlossen.
  • Beim Tod des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente vereinbart werden.
  • Beim Tod des Versicherungsnehmers nach Rentenbeginn ist nichts mehr zu holen, die Rente verfällt. Eine Rentengarantiezeit, wie bei der Riester Rente ist nur bei wenigen Anbietern möglich.
  • Während bei Riester Renten eine Übertragung des Sparguthabens, abzüglich einer eventuellen Bearbeitungsgebühr, auf einen anderen Anbieter immer möglich ist, gibt es bei der Rürup Rente nur wenige Anbieter, die eine Übertragung des Sparkapitals auf eine andere Gesellschaft zulassen.
  • Wenn man den Anbieter wechseln will besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und die weiteren Zahlungen in den Vertrag des neuen Anbieters einzuzahlen.
  • Nach Expertenberechnungen ist die Rürup Rente ein Minusgeschäft hinsichtlich der Rendite. Eine Rendite kommt erst zustande, wenn der Rürup-Rentner bereits in einem hohen Alter ist. Bis dahin werden nur die selbst einbezahlten Beträge wieder ausbezahlt. Bei manchen Anbietern muss, der Rürup-Rentner 92 Jahre alt werden, um erstmals in den Genuss einer Rendite zu gelangen.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Rürup Rente / Basisrente zu beachten?

Hierbei muss zwischen der Ansparphase und der Rentenphase unterschieden werden. Während der Ansparphase gibt es Steuervergünstigungen auf die eingezahlten Beträge, während die Einnahmen während der Rentenphase zu versteuern sind.

Ansparphase

Die Beiträge für die Rürup Rente können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist das nur innerhalb bestimmter Beträge möglich. Ein Angestellter kann einen Höchstbetrag von 20.000 EURO (Verheiratete 40.000 EURO) pro Jahr für seine Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Allerdings wird von diesem Betrag zuerst einmal der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Vom Versicherungsbeitrag selbst ist nur der um den (nochmals) Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzte Beitrag absetzbar.

Das klingt kompliziert und soll daher an einem Beispiel erläutert werden:

Ein Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 36.000 EURO jährlich ( 3.000 EURO monatlich). Darauf fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt 19,9% (Stand 2009) an, was einen Vorab -Abzugsbetrag von 7.164 EURO ergibt. Statt der 20.000 EURO Sonderausgabeabzug sind also nur noch 12.846 EURO möglich. Von diesem Betrag werden wiederum die steuerfreien Arbeitgeberanteile ( die Hälfte von 7.164 EURO, also 3.582 EURO) zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Statt der im Gesetz genannten 20.000 EURO Sonderausgabenabzug kann der Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 EURO monatlich nur 9.264 EURO absetzen.

Das ist jedoch noch nicht alles. Den vollen Sonderausgabenabzug gewährt die Bundesregierung erst ab dem Jahr 2025. Vorher werden vom Basisjahr 2005 mit 60 Prozent der angegebenen Sätze ausgehend, jährlich um 2 % steigende Abzugsmöglichkeiten eröffnet.

Abzugsfähige Sonderausgaben für die Altersvorsorge im Jahre 2009 also:
68% von 20.000 EURO = 13.600 EURO.

Im Jahr 2009 steht daher für den Muster-Angestellten mit einem Monatseinkommen von 3.000 EURO nur ein jährlicher Absetzbetrag von 7.300 EURO für die Rürup Rente zur Disposition.

Selbständige, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an ein berufständisches Versorgungswerk zahlen, können den Maximalbetrag von 13.600 EURO für die Beiträge zur Basisrente / Rürup Rente ausnutzen.

Rentenphase

Die späteren Rentenzahlungen aus der Rürup Rente werden wie die Leistungen aus der gesetzlichen Altersrente besteuert. Auch hier hat der Staat eine Übergangsfrist gesetzt. Der Anteil der zu versteuernden Rente beim Rentenbeginn im Jahre 2009 beträgt 58 Prozent. Bei einer Rente von 2.000 EURO müssen also 1.160 EURO mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Dieser prozentuale Satz der zu versteuernden Rente steigt kontinuierlich bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent an. Das bedeutet, dass im Jahre 2040 alle Rürup Renten (und alle anderen Renten auch) mit dem vollen Rentenbetrag und ihrem individuellen persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der einmal erreichte Prozentsatz (2009 also 58 %) während des gesamten Rentenbezugs bestehen bleibt. Wer also im Jahre 2010 auf 60% seiner Rente Steuern zu zahlen hat, wird auch im Jahre 2030 (sofern er so alt wird) nur auf diese 60% seiner Rente Steuern entrichten müssen. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (Besteuerung nach dem Kohortenprinzip).

Welche Anlageformen können für die Rürup Rente / Basisrente gewählt werden?

Die als förderungsfähige Sparformen der Rürup Rente oder Basisrente angebotenen Finanzprodukte werden in speziell dafür geschaffenen Tarifen angeboten als:

  • konventionelle private Rentenversicherung,
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • britische Rentenversicherungen
  • Fondssparplan
    Beim Fondssparen wird das Fondskapital bei Rentenbeginn in eine Sofortrente gegen Einmalbeitrag umgewandelt.

Für diese Anlageformen bieten sich diverse Versicherungsgesellschaften als Partner an. Sie können hier zum Beispiel beim mehrfachen Testsieger eine lebenslange Fondsrente von Hannoversche Leben – online abschließen!

Welche Zusatzversicherungen können oder müssen abgeschlossen werden?

Da die Versicherungsansprüche nicht vererbt werden dürfen, ist eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung dringend erforderlich. Nur so können auch der Ehegatte und die Kinder des Versicherungsnehmers abgesichert werden.

Neben der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung kann die Rürup Rente, bis zu einem gewissen Umfang auch als ergänzende Absicherung für den Fall des Eintritts einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorgesehen werden.

Es gibt dafür einige Vorschriften, die es zu beachten gilt. Beiträge für die Zusatzversicherungen sind z.B. nur dann steuerbegünstigt, wenn sie weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrages des Rürup-Vertrages ausmachen und Hinterbliebenenrenten dürfen nicht höher als die Altersrente selbst ausfallen.

Zusatzversicherung für die Hinterbliebenenversorgung

Möglich ist die Absicherung einer Rente für den Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt und für Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Bei Scheidung oder Wegfall des Kindergeldanspruchs wird eine Leistung aus der Zusatzversicherung nicht gewährt. Eine Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnern ist derzeit ebenfalls nicht möglich.

Zusatzversicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Für dieses Risiko ist die Versicherung einer Rente und/oder die Übernahme der Beiträge für die Rürup Rente durch den Versicherer bei  Eintritt der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit möglich. Der Beitrag für diese Zusatzversicherung muss jedoch geringer sein, als der Beitrag für die Altersvorsorge, um die steuerliche Förderung nicht zu verlieren. Zum Beitrag für die Altersvorsorge muss bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung gerechnet werden.

Bei einer Kombination aus Rürup Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung können sich schnell auch einige Nachteile ergeben. Meist ist es z.B. nicht möglich, die Rürup Rente beitragsfrei zu stellen, ohne gleichzeitig auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen zu müssen.

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente gekoppelt, muss die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall langfristig gesehen voll versteuert werden, bei einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Versteuerung nur mit dem Ertragsanteil.

Was passiert mit der Rürup Rente im Todesfall ohne Zusatzabsicherung?

Auch in diesem Fall unterscheidet sich die Vorgehensweise nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Todesfalls, nämlich während der Ansparphase oder nach Rentenbeginn.

In der Ansparphase

Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft, in diesem Fall also der Versicherungsgesellschaft.

In der Rentenphase

Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, so verfällt das eingezahlte Kapital, das rechnerisch noch nicht durch Rentenzahlungen ausbezahlt wurde. Eine Rentengarantiezeit wie bei normalen Rentenversicherungen gibt es bei der Rürup Rente nicht.

Für beide Fälle ist, wie oben bereits erläutert, der Abschluß von Zusatzversicherungen steuerlich unbedenklich möglich.

Unser Rürup Rente Video

Finanzexperte Dr. Michael Werner erläutert in einem Video-Gespräch die wesentlichen Aspekte der Rürup Rente noch einmal zusammenfassend. Lassen Sie daher das oben Gelesene in einem rund 4minütigen Gespräch noch einmal Revue passieren.

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