Augen auf bei den Angaben zur Riester-Rente

Augen auf bei den Angaben zur Riester-RenteKleine Fehler können Riester-Sparern die Zulagen vom Staat kosten. Damit das nicht passiert, müssen ein paar Regeln beachtet werden. Es klingt so einfach: Riestern. Doch hinter dem simplen Wort steckt ein komplexes System staatlicher Förderung. Zuletzt mussten Hunderttausende Riester-Sparer erleben, wie von ihren Förderkonten plötzlich Geld abgebucht wurde - nur weil sie Jahre zuvor bestimmte Angaben versäumt hatten. Wer sich vor einem solchen bösen Erwachen schützen will, sollte einige Dinge wissen.

Wer bekommt die Riester Förderung?

Einen Riester-Vertrag kann jeder schließen, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das sind meist Angestellte und Beamte. Aber auch Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, können riestern.

Wie viel muss ich in den Riester-Vertrag einzahlen?

Die volle staatliche Förderung bekommt nur, wer mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in den Vertrag zahlt, maximal aber 2100 Euro abzüglich. Maßgeblich ist immer das Vorjahr. Die Höhe der Einzahlungen für 2011 orientiert sich also am Verdienst aus dem Jahr 2010.

Wie hoch sind die Riester-Zulagen?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Förderung: Zulagen und Steuervorteile. Bei den Zulagen erhält jeder Sparer eine jährliche Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind gibt es obendrauf 185 Euro. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, zahlt der Staat sogar 300 Euro.

Die in die Riester-Rente eingezahlten Beiträge können auch als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Je höher der persönliche Steuersatz, desto höher der Steuervorteil. Der Riester-Vertrag muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft anschließend automatisch, welche Förderung günstiger ist.


Quelle:  ApoRisk GmbH

Foto:  Rainer Sturm / pixelio.de



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