Riester Rente
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Versichertes Risiko - was ist bei der Riester-Rente versichert?
Welcher Personenkreis wird gefördert, welcher nicht?
Die Art der Förderung: Zulage, Bonus oder Steuererleichterung?
Wie hoch müssen die Eigenleistungen sein?
Förderung der Riester-Rente nur mit der Zertifizierung durch das BaFin
In welcher Höhe erfolgt die Riester-Förderung?
Wie und wo wird die Altersvorsorgezulage beantragt?
Riester-Vertrag, Riester Rente und Steuer
Welche Todesfall-Leistungen können vereinbart werden?
Welche Leistungen erhält man bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?
Welche Anlageformen der Riester-Rente werden gefördert?
Kann man den Rentenbeginn flexibel wählen?
Das diese Rentenart einmal nach ihm benannt werden wird, hatte sich der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (1998–2002) Walter Riester auch nicht gedacht, als er aus Anlass der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 die Förderung der privaten Altersvorsorge durch eine Zulage vorschlug. Wie alle Reformen der letzten Jahre hatte auch diese Rentenreform eine Verringerung des Rentenniveaus um 3% erbracht. Dem Verlust sollte durch die Riester-Rente entgegengesteuert werden. Der Begriff hat sich so sehr eingeprägt, dass man für die Nutzung dieser Form der Altersvorsorge sogar das Verb „riestern“ verwendet.
Der von Riester vorgelegte Entwurf ist letztendlich gesetzlich eingeführt worden und findet sich als Element der 2.Schicht im neuen Drei-Schichten-Modell der Altersversorgung wieder. Die Riesterrente bietet die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs und wird zusätzlich durch eine Zulage und einen Bonus gefördert. Die gesetzlichen Grundlagen für die Riester-Rente wurden im Altersvermögensgesetz (AVmG) und im Einkommensteuergesetz festgehalten.
In den Genuss der Riester Rente kommt allerdings nicht jeder. Der Kreis der Förderungsberechtigten ist eingeengt worden, Selbständige können zum Beispiel nicht „riestern“. Weiterhin muss der Riester-Vertrag für die Förderung zugelassen sein, das bedeutet, dass er von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) zertifiziert sein muss, damit die Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
Versichertes Risiko - was ist bei der Riester-Rente versichert?
In der Riesterrente ist das Risiko der Altersrente abgesichert. Der Versicherte bekommt die Auszahlung nur in der Form der Leibrente gewährt. Eine bis zu 30-prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist ohne Verlust der Zulagen möglich.
Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen allerdings zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. Für Rentner, die ihren Altersruhesitz ins Ausland (z.B. Mallorca) verlegen wollen, ist das daher nicht empfehlenswert. Es sind aber Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, die wohl zu einer Änderung dieser Vorschrift führen werden.
Insgesamt versicherbare Leistungen sind private Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Es wird eine lebenslange Rente in gleich bleibender oder steigender Höhe gezahlt. Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Renten-Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.
Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge kann ein Teil des Kapitals entnommen werden, siehe Wohn-Riester.
Welcher Personenkreis wird gefördert, welcher nicht?
Es gibt drei Möglichkeiten an der Förderung zu partizipieren, bzw. eben keine Förderung für die private Rentenversicherung in Form der Riester Rente zu erhalten, nämlich die unmittelbar geförderten Personenkreise, die mittelbar geförderten Personenkreise und die Personenkreise die keinerlei Förderung zu erwarten haben.
Unmittelbar gefördert werden:
- Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
- Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (GAL)
- Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Empfänger von Lohnersatzleistungen, heute Entgeltersatzleistungen genannt, wie Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld.
- Kindererziehende ( die Personen, bei denen die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird, maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
- Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
- Arbeitslosengeld II-Empfänger (HartzIV- Empfänger) sind nach § 3 Abs. 3 SGB VI bzw. § 3 Abs. 3a SGB VI rentenversicherungspflichtig und haben damit einen Anspruch auf Riesterförderung. Das Guthaben im Riester-Vertrag ist während der Ansparphase pfändungssicher, es wird auch nicht auf das Vermögen von HartzIV- Empfängern angerechnet.
Der mittelbaren Förderung unterliegt:
Ein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte, wenn nur ein Ehegatte zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten gehört. Der andere Ehegatte ist zulagenberechtigt (mittelbare Berechtigung), wenn beide Eheleute einen eigenen Riestervertrag haben. Der mittelbar berechtigte Ehegatte braucht für seinen Vertrag keine Eigenleistungen zu erbringen, er hat Anspruch auf die ungekürzte Zulage, wenn der unmittelbar berechtigte Ehegatte auf seinen eigenen Vertrag seinen Mindesteigenbeitrag gezahlt hat.
Zum nicht geförderten Personenkreis gehören:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Altersrentner (keine Erwerbsunfähigkeitsrentner)
- Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure u.s.w.)
Die Art der Förderung:
Zulage, Bonus oder Steuererleichterung?
Die Altersvorsorgezulage wird in Abhängigkeit von den geleisteten Beiträgen gezahlt. Es gibt vier Fördermöglichkeiten, nämlich die Altersvorsorgezulage bestehend aus Grundzulage und Kinderzulage, der Junge Leute Bonus oder Berufseinsteiger-Bonus und der Sonderausgabenabzug.
Wenn beide Ehepartner förderberechtigt sind, so erhält jeder die Grundzulage, wenn beide einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Ist nur ein Ehegatte förderberechtigt (weil der andere nicht berufstätig ist), ist auch der andere Ehegatte grundsätzlich zulageberechtigt, wenn beide Ehegatten jeweils einen zertifizierten Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Bedingung ist allerdings, dass die Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
Eine Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das eine Berechtigung auf Kindergeld besteht (bis zum maximalen Alter von 27 Jahren). Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Geburtsjahrgang. Grundsätzlich erhält die Ehefrau die Kinderzulage. Es kann aber beantragt werden, dass der Ehemann bzw. die Person die Kinderzulage erhält, der das Kindergeld ausgezahlt wird.
Berufseinsteiger erhalten einen Bonus, sofern Sie nicht älter als 25 Jahre sind. Junge Riester-Sparer unter 25 Jahren erhalten diesen einmaligen Berufseinsteiger Bonus in Höhe von 200 Euro. Auch unter 25-jährige, deren Vertrag schon länger läuft, erhalten diesen Bonus rückwirkend. Die staatliche Zulagenstelle wird diese in 2009 ermitteln und den Bonus gemeinsam mit dem staatlichen Zuschuss auf das Riesterkonto überweisen.
Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) überweist der Versicherungsgesellschaft die betreffenden Zulagen, die dem Riester- Vertrag gutgeschrieben wird.
Wie hoch müssen die Eigenleistungen sein?
Damit die Altersvorsorgezulage in voller Höhe gewährt werden kann, muss der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Altersvorsorgezulage) in Höhe von 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bezüge betragen. Der geförderte Höchstbeitrag liegt bei 2.100 EUR/Jahr einschließlich Zulagen. Ist der Gesamtbeitrag geringer, so wird auch die Altersvorsorgezulage anteilig gesenkt.
Beispielrechnung:
Ehemann berufstätig, Ehefrau nicht berufstätig, 2 Kinder,
Bruttojahreseinkommen 52.500 €
(Die Summe wird zugrundegelegt, weil sich damit der höchstmögliche Förderbetrag ergibt. Höhere Bruttoeinkommen verändern die Förderungshöhe nicht mehr, niedrigere Einkommen erhalten weniger Förderung)
Maximal begünstigter Anlagebetrag für die Riester-Rente = |
2.100,00 € |
|
Zulagen | ||
Grundzulage Ehemann Grundzulage Ehefrau (eigener Vertrag) Kinderzulage 185 € pro Kind |
154 € 154 € 370 € |
|
Gesamtzulagen |
678,00 € |
|
Verbleibender Eigenbeitrag pro Jahr |
1.422,00 € |
|
Monatlicher eigener Aufwand zur Erreichung der höchsten Förderung |
118,50 € |
Förderung der Riester Rente nur mit der Zertifizierung durch das BaFin
Damit die private Altersvorsorge auch sicher ist, hat der Gesetzgeber den Anbietern der Basis- und Zusatzversorgung bestimmte Vorgaben für ihre Produkte gegeben. Um in den Genuss der Förderungswürdigkeit des Versicherungsvertrages für eine Riesterrente zu kommen, benötigt der Anbieter eine Zertifizierung durch das Bundsamt für Finanzaufsicht (BaFin). Die Zertifizierungsvoraussetzungen sind im Einzelnen:
- Der Anbieter muss garantieren, dass zu Rentenbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung zuzüglich staatlicher Zulagen) zur Verfügung steht.
- Die Leistungen aus der Riester-Rente dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnen (Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung einen früheren Rentenbeginn vorsieht, z.B. Piloten und Bergarbeiter sind möglich) und die Leistungen müssen als lebenslange Rentenzahlung in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes erfolgen.
- Die Abschluss- und Vertriebskosten der Versicherungsgesellschaft müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden (Zillmerung).
- Der Versicherer muss Informationen über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten und andere zur Verfügung stellen.
- Dem Versicherungsnehmer muss eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit eingeräumt werden
- Der Vertrag muss für eine laufende Beitragszahlung eingerichtet sein.
- Der Anbieter der Risterrente muss weitere Informationen über die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, den jeweiligen Stand des Altersvorsorgevermögens und die Aspekte der Kapitalanlage vorlegen.
In welcher Höhe erfolgt die Riester-Förderung?
Die Riester-Förderung erfolgt, wie oben näher beschrieben, durch Zulagen, Bonus und Steuerersparnis. Die Höhe der jährlichen Förderung für die einzelnen Förderungsarten sehen derzeit wie folgt aus:
Grundzulage | 154 € |
Die Grundzulage wird bei Ehepaaren für jeden Partner gewährt, wenn beide einen eigenen Riester-Vertrag haben.
Kinderzulage | |
Kind geboren vor dem 01.01.2008 | 185 € |
Kind geboren nach dem 01.01.2008 | 300 € |
Der förderfähige Höchstbetrag für die Riester-Rente beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 2.100 € pro Jahr, sofern die Eigenleistung mindestens 4% des jeweils vorjährigem Brutto-Jahreseinkommen beträgt. Bei geringerer Eigenleistung erfolgt eine entsprechend geringere Förderung.
Junge Versicherungsnehmer, die weniger als 25 Jahre alt sind, erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 €.
Wie und wo wird die Altersvorsorgezulage beantragt?
Die Riester-Förderung kann nur durch die Beantragung der Zulage erfolgen. Für die Beantragung der Zulagen ist die ZfA, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Brandenburg / Havel zuständig. Die ZfA berechnet die Zulagen aufgrund des Antrages des Versicherungsnehmers. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt ebenfalls durch das ZfA und zwar geht die Zulage direkt an die Versicherungsgesellschaft, die den vollen Betrag dem Konto des Versicherungsnehmers gutzuschreiben hat.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, wurde der Dauerzulagenantrag entwickelt. Der Versicherungsnehmer kann seine Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, den Zulagenantrag bei der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) für ihn zu stellen. Bei einigen Anbietern ist diese Vollmacht bereits im Versicherungsantrag enthalten.
Riester-Vertrag, Riester Rente und Steuer
Die bevorzugte steuerliche Behandlung ist, wie alle Subventionen, von der jeweiligen Haushaltslage und Couleur der Regierung abhängig. Achten Sie daher auch auf unsere aktuellen Nachrichten über die Rentenversicherung. Dort werden Sie immer auf dem aktuellen Stand der Diskussion gehalten. Bei der Untersuchung der zurzeit geltenden steuerlichen Auswirkungen eines Riester-Vertrages ist zu unterscheiden zwischen der steuerrechtlichen Behandlung der Einzahlungen in den Riester-Vertrag während der Ansparphase und der Besteuerung der Riesterrente bei Rentenbezug mit den Einnahmen aus der Riester-Rente.
Steuerlicher Sachverhalt in der Ansparphase des Riester-Vertrages
Die steuerrechtliche Behandlung der Einzahlungen in den Riester-Vertrag ist in § 10a EStG geregelt. Danach können Versicherungsbeiträge zu einer zertifizierten Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt aber nur, sofern die Beitragsleistungen nicht bereits mit den Zulagen gefördert werden. Die Finanzverwaltung hat für die Beiträge zur Rentenversicherung allerdings eine sogenannte Günstigerprüfung eingeführt. Das bedeutet, dass das Finanzamt von sich aus prüft, ob der Abzug von Sonderausgaben günstiger ist, als der Anspruch auf Zulagen. Ergibt sich eine höhere Steuerersparnis, als an Zulagen gewährt wird, wird die zusätzliche Steuerermäßigung dem Riester-Vertrag gutgeschrieben und gesondert festgestellt.
Während der Ansparphase unterliegen die Erträge und Wertsteigerungen aus dem Riester-Vertrag nicht der Einkommensteuer.
Steuerlicher Sachverhalt während des Bezugs der Riester Rente
Die Leistungen aus der Riesterrente werden erst in der Auszahlungsphase besteuert und unterliegen dann dem individuellen Steuersatz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit den Steuersätzen, die zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit haben. Diese Steuersätze sind meistens geringer, als während des Berufslebens, weil die Einnahmen in der Regel auch geringer ausfallen.
Zu Rentenbeginn können bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals ausgezahlt werden, allerdings muss die Kapitalauszahlung versteuert werden und die Riester-Rente verringert sich dadurch entsprechend.
Welche Todesfall-Leistungen können vereinbart werden?
Sie können zusätzlich für den Todesfall für Ihre Hinterbliebenen eine gesonderten Versicherungsschutz in den Riester-Vertrag einschließen, wie z.B. eine Risikolebensversicherung. Für diese Zusatzversicherung wird aber keine staatliche Förderung bereitgestellt.
Was passiert im Todesfall, wenn kein zusätzlicher Schutz vereinbart ist, mit der Riester-Rente?
Grundsätzlich geht auch den Angehörigen das in die Riester Rente eingezahlte Geld nicht verloren. Aber auch hier muss man wieder unterscheiden, ob dieser Fall vor Rentenbeginn, also in der Ansparphase oder nach Beginn der Rentenzahlung eintritt.
Während der Ansparphase kann der Policenwert des Riester-Vertrages inklusive der Förderungszahlungen auf den Riestervertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Dessen Leistungen erhöhen sich entsprechend. Wenn allerdings eine Kapitalzahlung an den Ehegatten gewählt wird, verlangt der Staat seine Förderung zurück. Die Auszahlung des Policenwerts der Riester-Vertrages erfolgt dann abzüglich aller gewährten Zulagen und Steuervergünstigungen.
Tritt der Todesfall der versicherten Person nach Rentenbeginn und innerhalb der Rentengarantiezeit ein, erhält die begünstigte Person eine um die anteiligen Förderbeträge verminderte Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit. Der Abzug der Förderbeträge entfällt, wenn der Barwert der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit ausstehenden Renten für die Altersvorsorge des überlebenden Ehegatten verwendet wird.
Welche Leistungen erhält man bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?
Sie können zusätzlich für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit für die Hinterbliebenen vorsorgen, indem entsprechende Zusatzversicherungen, wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen zusätzlich zur Riester Rente abgeschlossen werden. Für diese Zusatzversicherungen gibt es allerdings keine staatliche Förderung.
Welche Anlageformen der Riesterrente werden gefördert?
Die verschiedenen Anlageformen der privaten Rentenversicherung und der sonstigen kapitalgedeckten Altersvorsorge sind von den Finanzinstituten Riester-gerecht aufgearbeitet worden. Die für die Zertifizierung notwendigen Mindestanforderungen wurden entsprechend berücksichtigt. Im Einzelnen kommen folgende Anlagenformen in Frage:
Banksparplan, private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, Fondssparplan und im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge auch Pensionskasse, Pensionsfonds und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Direktversicherung.
Bei allen diesen Anlageformen, die mit einer anschließenden Riester-Rente enden, müssen sämtliche Kosten wie Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, Verwaltungskosten, Abschlussgebühren, u.s.w. klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt gegeben worden sein. Banksparplan und Fondssparplan werden bei Rentenbeginn in eine Leibrente umgewandelt.
Kann man den Rentenbeginn flexibel wählen?
Der Versicherungsnehmer hat die Wahl zwischen einer lebenslangen Altersrente (Leibrente) oder einer einmaligen Teil-Kapitalabfindung ab dem 60. Lebensjahr in Höhe von maximal 30% der angesammelten Kapitalsumme und einer Verrentung des Restkapitals. Die Riester-Rente muss spätestens im Alter von 85 Jahren in Anspruch genommen werden.
Was muss man beachten, wenn man den Anbieter wechseln will?
Wie allgemein bekannt ist, arbeiten die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich erfolgreich mit den Geldern ihrer Kunden. Durch einen Riester Vergleich kann man die besten Anbieter für sich in Erfahrung bringen. Wenn das nicht der gegenwärtige Versicherer ist, stellt sich die Frage nach dem Wechsel des Anbieters und dem Erhalt des bisher angesparten Kapitals. Wenn dieser Schritt getan werden soll, ist der Riester-Vertrag nach den hier gesagten und vorgestellten Bedingungen zu optimieren.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, den Anbieter zu wechseln und dennoch alle steuerlichen Vorteile und Zulagen des Riester-Vertrages zu erhalten.
Sie schließen einen neuen, optimierten Riester-Vertrag bei einem neuen Anbieter ab und stellen ihren bisherigen Vertrag beitragfrei, wodurch alle bisher erhaltenen Vergünstigungen und die Rentenanwartschaft bestehen bleiben.
Sie können das angesammelte Kapital mit allen Vergünstigungen und Zulagen aber auch auf den neuen Vertrag übertragen. Dafür berechnen einige Anbieter jedoch eine mehr oder minder hohe Bearbeitungsgebühr.
Wenn Sie das bestehende Guthaben aus Ihrem alten Riester-Vertrag auf einen neuen Anbieter übertragen möchten, müssen Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer einen entsprechenden Antrag stellen. Je nach Anbieter und Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate zum Quartalsende) kann das einige Wochen dauern.
Um Ihnen die Formalitäten zu erleichtern haben wir ein Musteranschreiben für Sie bereitgestellt, mit dem Sie einen bereits bestehenden Vertrag problemlos auflösen und die Übertragung des Kapitals veranlassen können.
Kein Wechsel ohne Riester Vergleich
Wie bei allen Versicherungen und speziell bei den Versicherungen, die auch für die eigene Zukunft von existenzieller Bedeutung sind, ist es auch bei der Riester Rente unumgänglich einen Riester Rente Vergleich durchzuführen, bevor man einen Abschluß tätigt oder einen Wechsel des Anbieters vornimmt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit mit unserem Riester Vergleich den optimalen Anbieter für Ihre persönlichen Verhältnisse auszusuchen. Daneben sollten Sie auch beachten, dass die Riester Rente sicherlich zu den komplizierteren Formen der Altersvorsorge gehört und daher die Beratung durch einen unabhängigen Finanzexperten in vielen Fällen erforderlich ist. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit mit dem nachstehenden Formular einen solchen unabhängigen Finanzberater zu kontaktieren. Scheuen Sie sich nicht, diese für Sie kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen!
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