Der Wohn-Riester entwickelte sich 2010 besonders dynamisch

Der Wohn-Riester entwickelte sich 2010 besonders dynamischDie Eigenheim-Rente, besser unter dem Namen Wohn-Riester bekannt, entwickelt sich seit seiner Einführung Ende 2008 immer mehr zum Renner unter den Altersvorsorge-Produkten. Mit 294.000 zusätzlichen Verträgen konnte der Bestand laut den aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Vergleich zu 2009 auf nun 491.000 mehr als verdoppelt werden.

Die Neuzugänge stiegen überproportional

Die Dynamik zeigt sich insbesondere beim Vergleich der Neuzugänge: "Die Eigenheimrente erreicht mit 25,7 Prozent Platz 2", erklärte dazu der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas J. Zehnder. An der Spitze stehen die Versicherungsverträge mit einem Neuzugangs-Anteil von 51,2 Prozent (plus 586.000 zusätzliche Verträge). Auf Platz 3 liegen die Investmentfondsverträge mit 16,3 Prozent (plus 186.000). Die Banksparverträge belegen mit 6,8 Prozent (plus 78.000) den vierten Platz.

Noch mehr Potenzial wenn die Bürokratie vereinfacht würde

Gleichwohl sieht Zehnder für den Wohn-Riester noch deutlich mehr Potenzial. "Wäre sie weniger bürokratisch, könnten noch viel mehr Menschen davon überzeugt werden, auf diese Weise für ihr Alter vorzusorgen." Er begrüßt deshalb die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die angekündigt habe, den Wohn-Riester zu vereinfachen. Deren finanzpolitischer Sprecher, Klaus-Peter Flosbach MdB, hatte dafür bereits drei Beispiele genannt: die Beseitigung möglicher steuerliche Nachteile bei Eintritt eines Pflegefalls oder berufsbedingtem Umzug und die Einbeziehung des altersgerechten Umbaus in die Förderung.

Mehr Flexibilität beim Wohn-Riester gefordert

Für Zehnder bieten sich daneben weitere Ansatzpunkte an - zumal sie den Haushalt nicht oder kaum belasten würden. Es gelte vor allem, "Störfälle zu beseitigen und die Eigenheimrente flexibler zu machen". So schlägt er zum Beispiel vor, eine Einmalversteuerung nicht nur zum Renteneintritt zuzulassen, sondern auch danach. "Wer sich mit 70 oder 75 seiner Steuerschuld entledigen will, sollte das tun dürfen." Auch von einer Entschuldungsmöglichkeit schon vor Renteneintritt dürften nachhaltige Impulse ausgehen. Schließlich müsste auch der Vorschlag, den Wohn-Riester für "kleinere" Selbstständige zu öffnen, die zu wenig verdienen, um von der Rürup-Rente profitieren zu können, mehrheitsfähig sein.

Quelle:  Brokerchannel / Verband der privaten Bausparkassen e.V.



Grundsätzliches zur Eigenheimrente

Als Eigenheimrente (auch „Wohn-Riester“) wird in der politischen Diskussion die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Diese wurde im „Eigenheimrentengesetz“ umgesetzt (BR-Drs.438/08). Das Gesetz trat am 1. August 2008 (es wirkt teilweise auf den 1. Januar 2008 zurück) in Kraft.
Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, durch die verbesserte Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.

Gefördert werden

1. eine Wohnung in einem eigenen Haus (auch wenn sich die Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus befindet) oder
2. eine eigene Eigentumswohnung oder
3. eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder
4. ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht,

wenn diese Wohnung vom Zulageberechtigten selbst genutzt wird, die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt und im Inland liegt. Nicht begünstigt sind somit Ferien- oder Wochenendwohnungen.

Quelle: Wikipedia


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