Dafür gibt es doch die Pflegeversicherung

Dafür gibt es die PflegeversicherungDer Staat sorgt doch vor! Mir passiert das nicht! Und wenn – Ich bin doch pflegeversichert! So oder so ähnlich wird oft gedacht und argumentiert. Doch der Staat, das sind wir alle! Geburtsfehler oder geistige Behinderung bei Kindern, Krankheiten wie Schlaganfall, Hirninfarkt, bösartige Tumore in den Atemwegen, Brust, Dickdarm oder Prostata, Herzschwäche, Krankheiten des Bewegungsapparates und psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen, Demenz, Alzheimer oder Parkinson können jeden Erwachsenen treffen. Die Folgen solcher Krankheitsbilder machen oft eine Pflege notwendig.

„Dafür gibt es doch die Pflegeversicherung“ werden jetzt innerlich die meisten erwidern. Was in diesem Zusammenhang bei nüchterner Betrachtung jedoch oft vergessen wird: Das Thema Gesundheit im Allgemeinen und das Thema Pflege im Besonderen ist ein Milliardenmarkt für Leistungserbringer, Finanzierer und Produktgeber. Es geht in diesem Geschäft immer um Euros, um sehr viele Euros.

Pflegefall – Was nun?

Eine Pflege kann je nach Fall das Vermögen einer Lebensleistung verbrauchen. Kinder werden nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2010 im Rahmen der Elternhaftung für eine Pflegefinanzierung der Eltern mit herangezogen. Erst wenn alle privaten Mittel wie Einkommen, Rente und Vermögen nach § 2 SGB XII verbraucht sind (einzusetzen ist dabei das gesamte verwertbare Vermögen), hilft der Staat – also jeder einzelne, steuerzahlende Bürger. Die wirtschaftlichen Folgen eines solchen möglichen Pflegefallrisikos kann jeder schlicht und einfach mit Geld mildern. Dazu braucht es jedoch einen privaten Finanzplan, so wie ihn jedes gute Unternehmen auch aufstellt. Doch die meisten Betroffenen haben keinen!

Betreuung kostet!

Pflege im Alter (wissenschaftlich beginnt Alter per Definition mit 55+) ist statistisch wahrscheinlicher als in jungen Jahren. Laut Veröffentlichung des statistischen Bundesamtes nimmt die stationäre Langzeitpflege jedoch zugunsten der häuslichen Pflege deutlich ab. Die Heimbewohner kommen immer später und die Verweildauer wird immer kürzer. Daraus lässt sich jedoch nicht pauschal ein geringeres Pflege- und Kostenrisiko ableiten. Zu unterschiedlich sind die finanziellen Lebensläufe und der erforderliche Kapitalbedarf.

Die heutigen Gesamtkosten einer stationären Vollzeitpflege von z.B. 3.400 Euro monatlich unterteilen sich in Pflegekosten, Hotelkosten und Instandhaltungskosten. Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten bis maximal 1.510 Euro. Die verbleibenden 1.890 Euro Hotel- und Instandhaltungskosten trägt der Pflegebedürftige zu 100 Prozent selbst. Er finanziert dies aus Rente, Vermögen und Elternhaftung.

Zieht man hiervon die durchschnittlichen Rentenansprüche ab (bei Männer 1.050 Euro und Frauen 530 Euro), so ergibt sich bei diesem Musterfall eine monatliche Versorgungslücke von 840 Euro bei Männern und 1.360 Euro bei Frauen. Der private Kapitalbedarf bei einer Verweildauer in der Pflege von vier Jahren liegt in diesem Musterbeispiel zwischen 41.000 und 66.000 Euro. Dabei sollte man wissen, dass Demenz Pflegestufe 0 als betreuungsbedürftig und nicht als pflegebedürftig eingestuft wird, jedoch von den Kosten her mit Pflegestufe 3 vergleichbar ist.

Eines ist klar: Jeder Fall liegt anders. Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Dynamik der Leistung, Leistung bei Demenz verbunden mit einer individuellen Euroleistung je Pflegestufe 0,1,2,3 oder Demenz. Gerade letzteres ist extrem aufwändig und kostenintensiv. Ein an Demenz Erkrankter ist nicht zwingend gleichzeitig Pflegefall, benötigt aber die Zuwendung und Kosten wie bei einer vollstationären Pflege.


Quelle:  Brokerchannel / KVpro.de GmbH


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