Tipps und Hinweise rund um die Zahnzusatzversicherung

Für wen eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Vor allem dann, wenn Ihnen die bezuschusste Regelversorgung der Krankenkasse nicht reicht, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung. Ist beispielsweise die medizinisch ausreichende Lösung eine Metallkrone, sie bevorzugen jedoch die optisch ansprechendere und qualitativ hochwertigere Keramikkrone, kann das schnell teuer werden. Denn an den dadurch verursachten Zusatzkosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht. Sind Sie hingegen mit der kostengünstigeren Standardversorgung einverstanden, ist Ihr Eigenanteil entsprechend geringer. Ob sich eine Zahnzusatzversicherung für Sie tatsächlich lohnt, hängt also auch von Ihren eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen ab.
Wann die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, ist entscheidend
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Ihre Zähne abschließen möchten, ist der Zeitpunkt relevant. Idealerweise schließen Sie eine solche Police bereits frühzeitig ab, wenn noch keine Befunde diagnostiziert wurden. Gespräche mit dem Zahnarzt zu Behandlungsmaßnahmen sollten noch nicht stattgefunden haben bzw. sollten noch keine medizinischen Eingriffe geplant sein. Für Behandlungen von Zähnen, die bereits vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung beschädigt waren, zahlen Versicherer in aller Regel nicht, d. h. sie sind in solchen Fällen nicht leistungsberechtigt. Zudem ist bei einigen Anbietern bzw. Tarifen die Kostenübernahme in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit zunächst eingeschränkt.Die genannten Gründe sprechen dafür, dass eine zusätzliche Versicherung für die Zähne rechtzeitig abgeschlossen werden sollte. Hinsichtlich des Alters ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung etwa zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr abzuschließen. Statistisch gesehen steigt in diesem Altersbereich die Wahrscheinlichkeit, dass Zahnersatz benötigt wird. Hingegen ist ein Abschluss in jungen Jahren bzw. für Jugendliche und Kinder nicht zwingend erforderlich.
Hinweis: Wer jedoch nicht nur bei Zahnersatz, sondern auch bei kieferorthopädischen Behandlungen mehr als die Regelversorgung bevorzugt, kann für Kinder spezielle Tarife abschließen. Da moderne Zahnspangen je nach Schwere der vorzunehmenden Korrekturen durchaus mehrere tausend Euro verursachen, kann sich das lohnen.
Gesetzliche Krankenkasse und Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Krankenkassen bezuschussen nur die Regelversorgung
60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung - das zahlt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich, wenn eine Zahnbehandlung medizinisch notwendig ist. Durch ein lückenlos gepflegtes Bonusheft, können Kassenpatienten einen höheren Zuschuss bekommen. Dieser richtet sich danach, wie lange das Bonusheft lückenlos gepflegt wurde. Ab fünf Jahren steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent und nach 10 Jahren kann der maximale Festzuschuss in Höhe von 75 Prozent beansprucht werden. Die Differenz zwischen Festzuschuss und Behandlungs- bzw. Materialkosten zahlen Betroffene selbst. Das gilt auch, wenn Patienten eine medizinische Lösung bevorzugen, die über den gesetzlichen Standard hinaus reicht (z. B. ein Implantat statt einer Brücke).Hinweis: Unter Regelversorgung fällt gemäß den Richtlinien der Krankenkassen eine Standardlösung, die wirtschaftlich und entsprechend dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll sowie ausreichend ist. Für jeden Befund bzw. jede Zahnerkrankung ist genau definiert, was die Regelversorgung vorsieht und wie hoch der Festzuschuss ist.
Zahnzusatzversicherungen leisten eine höhere Erstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst bei Vorlage eines lückenlosen Bonusheftes maximal 75 Prozent der Kosten einer Regelversorgung. Im Gegensatz dazu bieten leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen je nach Anbieter und Tarif eine Kostenübernahme zwischen 75 und bis zu 100 Prozent. Zudem beschränkt sich die Erstattung nicht auf Standardlösungen, sondern gilt auch für hochwertigen Zahnersatz sowie kostspieligere Eingriffe.Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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