Gesundheitsvorsorge und Versicherungsleistungen

Beide Elemente sind wichtige Bestandteile einer aktiven Gesundheitsvorsorge. Zu einer Basis gehören natürliche Vitalstoffe und eine ausgewogene Energiebilanz die sich aus einer Mischung aus Kohlenhydraten, Proteinen und einem geringen Teil an Fetten zusammensetzt. Wichtig ist dabei, Regelmäßigkeit zu bewahren und nicht von einer Diätphase in die nächste Phase zu fallen.
Fokus auf Eigenverantwortung in der Gesundheitsvorsorge
Solche Techniken beinhalten die Gefahr eines Jo-Jo-Effekts, wobei in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen ist, dass es auch für die eigene Gesundheit negative Folgeerscheinungen haben kann. Die Versicherungsleistung wird davon nicht direkt berührt, dennoch muss aus Sicht des Versicherungsnehmers bedacht werden, dass auch ein Selbstbehalt zu bezahlen ist.
Die meisten Versicherungen bieten zwar auch eine Variante ohne einen Selbstbehalt an, in der Praxis erweisen sich solche Leistungspakete in der Regel als nicht sehr zielführend. Der Grund liegt in der meist zu hohen Beitragsleistung, die von einem Versicherungsnehmer zu bezahlen ist. Man drängt aus diesem Grund auch dazu, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und bietet sich sehr häufig auch als Vital-Coach an.
Viele Versicherungen kooperieren aus diesem Grund auch mit Ärzten und Ernährungsexperten, die dem Versicherungsnehmer beispielsweise bei der Zusammensetzung einer gesunden Diät behilflich sein sollen. Dieser Umstand führt meist dazu, dass die Versicherungsleistung erst im hohen Alter zu beanspruchen ist. Zum Vorteil des Kunden ist diese Leistung auch umfassend zu betrachten, denn es bedeutet für den Versicherungsnehmer ein erhöhtes Maß an Lebensqualität.
Was wird mit der Versicherung abgedeckt?
Diese Frage wird häufig gestellt, kann aber seriöser Weise in dieser Form nicht beantwortet werden. Der Grund liegt darin, dass es von der Leistung abhängt, die man sich mit der Versicherung ausverhandelt. Wie jeder andere Vertrag, ist auch der Versicherungsvertrag nur an bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Alles was de facto nicht den guten Sitten betrifft, kann auch frei vereinbart werden. Ein Bereich, der besonders häufig auf individueller Basis ausverhandelt wird, ist jener des Selbstbehalts.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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