So funktioniert der Krankenkassenwechsel

Wie Sie richtig die Krankenkasse wechseln
Im ersten Schritt geht es darum, herauszufinden welche Krankenkasse auf dem Markt den eigenen Vorstellungen entspricht. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Leistungen, aber ebenfalls die Kosten. Mit einem Krankenkassenvergleich gelingt dieses Vorhaben spielend. Ebenso hilfreich können Empfehlungen oder Erfahrungen von Familienmitgliedern oder Freunden sein. Besonders interessant sind dabei nicht nur die Positiven, sondern vor allem die Negativen.
Ist dann die „Wunsch-Krankenkasse“ gefunden, muss erst einmal die alte Krankenkasse gekündigt werden. Dies ist Grundvoraussetzung für einen Krankenkassenwechsel. Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Über die erfolgreiche Kündigung samt Austrittsdatum informiert die alte Krankenkasse in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Sorge, dass zwischen der Kündigung und dem Versicherungsschutz der neuen Krankenkasse eine Lücke entsteht, muss der Versicherungsnehmer nicht haben. Denn der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass so ein Fall nicht möglich ist. Denn sollte die neue Krankenversicherung den Antrag aus irgendeinem Grund ablehnen, bleibt der Versicherte automatisch bei der früheren Versicherung versichert. Weitere Fragen zur Kündigungsfrist bei Krankenkassenwechsel sollten dabei nicht unbeantwortet bleiben. Denn unter Umständen gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Im nächsten Schritt gilt es, den Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse zu stellen. Damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird, ist es zwingen notwendig den Namen der Vorversicherung sowie den Beitrittstermin anzugeben.
Hinweis:
Wer bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, der kann die Krankenversicherung frei wählen und wird aufgenommen. Der aktuelle Gesundheitszustand sowie das Alter spielen dabei keine Rolle.
Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben bei der bisherigen Krankenkasse schriftlich erfolgt. Sinnvoll ist es zudem, das Schreiben direkt persönlich bei der aktuellen Krankenkasse abzugeben. Ist dies nicht gewollt oder schlicht nicht möglich, muss es per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Denn nur so ist es im Zweifelsfall möglich, die fristgerechte Kündigung zu belegen. Wird das Kündigungsschreiben vor Ort eingereicht, erhält der Versicherungsnehmer im Regelfall umgehend eine Bestätigung über die Kündigung. Wird das Schreiben der Krankenkasse hingegen postalisch zugestellt, kann es bis zu 14 Tage dauern, bis eine Kündigungsbestätigung im Briefkasten landet.
Damit nun das Versicherungsverhältnis bei der alten Krankenkasse jedoch endgültig als beendet gilt, muss die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse zustande kommen. Ist die Mitgliedschaft schriftlich bestätigt, endet damit die Zugehörigkeit zur alten Krankenkasse. Somit kommt es zu keiner Versicherungslücke.
Wichtig:
Bereits begonnene Behandlungen, die bei der alten Krankenkasse beantragt und genehmigt wurden, werden von der neuen Krankenkasse weitergeführt. Wird gewechselt und eine Behandlung ist noch nicht begonnen, muss diese nun beim aktuellen Krankenversicherungsträger erneut beantragt werden. Bestehen laufende Behandlungen, ist der neue Versicherungsträger umgehend von diesen in Kenntnis zu setzen.
Vorsicht ist ebenfalls bei Hilfsmitteln geboten. Ist etwa ein Rollstuhl von der alten Krankenkasse geliehen, muss dieser im Normalfall zurückgegeben werden. Die neue Krankenkasse wird allerdings für einen gleichwertigen Ersatz sorgen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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