Beitragsbemessungsgrenze für 2012 steigt wieder

Beitragsbemessungsgrenze für 2012 steigt wiederIn der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2012 von heute 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro (oder 45.900 Euro jährlich) steigen. Das sieht die neue Rechengrößenverordnung vor, die Ende Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Nach Berechnungen des Internet-Portals www.Krankenkassen.de steigt der Arbeitnehmeranteil von 8,2 Prozent für alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, auf 313,65 Euro. Der höchstmögliche Arbeitgeberanteil (7,3 Prozent) steigt auf 279,23 Euro.

Die Frage, wer aus dem System der gesetzlichen Krankenkassen ausscheiden und einer privaten Krankenversicherung beitreten kann, entscheidet sich an der Versicherungspflichtgrenze. Sie wird von von heute 49.500 Euro am 1. Januar 2012 auf 50.850 Euro steigen. Nur wer im Kalenderjahr 2011 mehr verdient hat und 2012 voraussichtlich auch mehr verdienen wird, ist nicht mehr gesetzlich versicherungsplichtig und kann sich privat versichern. Für alle, die bereits am 31. 12. 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine ermäßigte Versicherungspflichtgrenze. Sie beläuft sich 2012 auf 45.900 Euro.

Die monatliche Bezugsgröße, ein wichtiger Rechenwert in der Sozialversicherung, steigt im Westen auf 2.625 Euro (bisher 2555 Euro). Im Osten bleibt es bei 2.240 Euro monatlich.
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Quelle:   Krankenkassen.de

Claudia Hautumm / pixelio.de



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