Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird ab 2011 leichter

Mit dem einmaligen überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze ist der Wechsel in die private Krankenversicherung bereits möglich
Selbständige und freiwillig gesetzlich Versicherte können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln. Arbeitnehmer mussten bisher nachweisen, dass sie drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze (2010: 49.950 Euro jährlich) verdient haben. Die Bundesregierung plant, die Frist sowie die Obergrenze zu verkürzen: In 2011 soll die Versicherungspflichtgrenze auf 49.500 Euro jährlich gesenkt werden. Ein Wechsel aus der GKV in die PKV soll ab 2011 wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.
"Ein junger, gesunder, gut verdienender Arbeitnehmer oder Selbstständiger zahlt bei einem privaten Anbieter oft weniger als in der gesetzlichen Krankenkasse", erklärt Sylvia Gimmler, Leiterin Produktmarketing bei der Gothaer. Denn die privaten Versicherer kalkulieren die Beiträge nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern nach seinem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Private bieten mehr Flexibilität
Weil Menschen mit zunehmendem Alter meist höhere Behandlungskosten haben, bilden die privaten Krankenversicherungen die so genannte Alterungsrückstellung. "Deswegen müssen die Beiträge wegen der höheren Leistungsinanspruchnahme aufgrund des Älterwerdens nicht ansteigen", so Gimmler.
Der große Trumpf der privaten Versicherung ist ihre Flexibilität. So können sich Versicherte ihre gewünschten Leistungen frei zusammenstellen. "In der Privaten entscheidet der Kunde, was er absichern möchte - ob Grundversorgung oder Top-Leistungen wie etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer", sagt Gimmler von der Gothaer Krankenversicherung. Wahlweise können auch Heilpraktikerbehandung, Naturheilverfahren, umfangreiche Zahnersatzleistungen und vieles mehr versichert werden. Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen sind für den Kunden ein Leben lang garantiert.
Zudem gilt die freie Arztwahl, während für gesetzlich Versicherte die Behandlung nur bei Vertragsärzten möglich ist. Privat-Patienten müssen außerdem die quartalsweise Praxisgebühr nicht zahlen.
Quelle: gothaer.de