Versicherungsschutz gegen Firmenpleite entwickelt

Versicherungsschutz gegen Firmenpleite entwickeltIm vergangenen Jahr kosteten die rund 34.000 Firmenpleiten mehr als eine halben Million Menschen ihren Job und verursachten Forderungsausfälle in Höhe von 85 Milliarden Euro. In vielen Fällen hätte der Verlust von Arbeitsplätzen und die Vernichtung von Kapital durch eine Rechtsberatung des Managements und die Erstellung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsplans vermieden werden können. Die Krux: Ein Manager, der in einer fortgeschrittenen Krise Geld des Unternehmens für einen Berater ausgibt, kann sich der Strafverfolgung aussetzen.

Ein neuer Versicherungsschutz ermöglicht es Unternehmen jetzt, für diese Situation vorzusorgen. Die Beratungspolice zur Zukunftssicherung übernimmt bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Kosten für eine Rechtsschutz- und Sanierungsberatung.

Krisenzeiten sind Pleitezeiten

Selbst gesunde Unternehmen können unversehens in Zahlungsschwierigkeiten geraten und untergehen. Mit teuren Folgen für die Volkswirtschaft: Denn die 34.000 Firmenpleiten brachte 2009 in Deutschland 521.000 Menschen um ihre Arbeitsstelle und zogen Forderungsausfälle von rund 85 Milliarden Euro nach sich. Für 2010 sieht es noch düsterer aus: Experten wie die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnen mit bis zu 40.000 Firmenpleiten im laufenden Jahr.

Das Hauptproblem

Aus Angst ihre Reputation zu gefährden und mangelndem Wissen um die Möglichkeiten des Insolvenzrechts reagieren Manager oft viel zu spät auf drohende Zahlungsschwierigkeiten und nutzen nicht das Instrumentarium, das die Insolvenzordnung zulässt. Ein neuer Versicherungsschutz soll jetzt betroffenen Managern in dieser schwierigen Situation den Zugang zu einer Rechtsberatung erleichtern. „Die Police übernimmt für Unternehmen, die von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind, die Kosten für eine Rechtsschutz- und Sanierungsberatung inklusive Situationsanalyse im Umfang bis zu 200.000 Euro“, erklärt Adrian von Borcke, Rechtsanwalt und Berater bei dem Versicherungsspezialisten Hendricks & Co in Hamburg, der die Beratungspolice zur Zukunftssicherung von Unternehmen entwickelt hat.

Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung

Gerade mal ein Prozent der von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmen setzt auf das so genannte Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung, bei der das alte Management unter Aufsicht eines Sachwalters weiter am Ruder bleibt. Und das, obwohl sich das Insolvenzplanverfahren in den vergangenen zehn Jahren seiner Existenz in Deutschland als erfolgreich erwiesen hat. Knapp die Hälfte der Unternehmen, die dieses Verfahren nutzten, konnte nach Angaben von Creditreform gerettet werden. Und 60 Prozent der Jobs blieben erhalten, hat das Institut für Mittelstandsforschung ermittelt. Deshalb will auch die Bundesregierung unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Insolvenzordnung reformieren. Das Ziel: Kriselnde Betriebe sollen schneller einen Insolvenzantrag stellen – bevor die letzte Masse verbraucht ist und kein Geld mehr für einen noch so guten Insolvenzplan vorhanden ist.

3-stufige Beratungspolice

Diesem Risiko, einen tragfähigen Insolvenzplan am fehlenden Kapital scheitern zu lassen, trägt die Beratungspolice zur Zukunftssicherung von Unternehmen durch einen dreistufigen Versicherungsschutz Rechnung, ein Muss für eine moderne Firmenversicherung. Stufe 1 deckt die Kosten für eine Rechtsberatung der Manager, wenn dem Unternehmen die Insolvenz droht. Stufe 2 finanziert die Unternehmensanalyse und die Erarbeitung eines Sanierungsplans durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Stufe 3 übernimmt schließlich die Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplans. Damit ist sichergestellt, dass das amtierende Management auch während des Insolvenzverfahrens das Unternehmen federführend vertreten kann. „Diese Versicherungsinnovation ist ein wichtiger Meilenstein für die Durchsetzung des Insolvenzplan- Verfahrens in Eigenverwaltung und ermöglicht es sogar, die Insolvenz abzuwenden, weil der entscheidende Sanierungsprozess schon vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden kann“, betont Jens Weber, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Sanierungsberatung bei der Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schultze & Braun. Die Angst, dass Manager die Kontrolle an einen Insolvenzverwalter verlieren, ist damit ebenso gebannt wie die Gefahr, sich der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen oder wegen mangelhaften Risikomanagements persönlich haften zu müssen. Um das persönliche Haftungsrisiko der Manager zu begrenzen, wird die neue Beratungspolice zur Zukunftssicherung von Unternehmen stets in Kombination mit einer Berufshaftpflichtversicherung in Form der D+O-Versicherung angeboten. „Die Kombination mit einem D&O-Schutz trägt auch dazu bei, die psychologische Hemmschwelle in den Unternehmen zu überwinden, sich mit dem Thema Krise und Insolvenz auseinander zu setzen“, sagt Versicherungsexperte Adrian von Borcke.

Quelle: HENDRICKS & CO GMBH , Arnheimer Straße 142 , D-40489 Düsseldorf

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