Bei neuen Courtagevereinbarungen drohen Gefahren!

AktennotizViele Versicherungsgesellschaften stellen seit Anfang 2009 Ihre Courtagezusagen an Versicherungsvermittler um und regeln in den neuen Zusagen, dass Courtagen für Lebens- & Rentenversicherungsverträgen (auch fondsgebundene Verträge) teilweise als Darlehen vorfinanziert werden. Der Versicherungsmakler erhält dann die Courtage voll ausbezahlt, wobei ein Teil aufschiebend bedingt (Stornohaftung) verdient ist und ein Teil als Darlehen vorgeschossen wird.

Bilanzielle Auswirkungen beachten!

Diese Vorgehensweise hat erhebliche bilanzielle Auswirkungen, die von den meisten Branchenkollegen noch nicht überblickt werden. Für diejenigen, die bilanzieren, gerät das Betriebsergebnis in Gefahr und die Hausbank wundert sich über eine steigende Nettokreditaufnahme!

Noch schlimmer zeigt sich dies oft bei den Kollegen, die eine Einnahme- /Überschussrechnung durchführen. Da dort Darlehen nicht bilanziert werden, hat der Versicherungsmakler dies nicht im Blick. Deshalb gibt er im Rahmen einer Selbstauskunft solche Darlehen auch nicht an. Das legen Banken dann als Kreditbetrug aus!

Auf diese Probleme weisen die Versicherungsgesellschaften bei Vertragsänderungen offenbar nicht hin! Solche Probleme haben Makler, die Honorarvereinbarungen schließen und für größere Beträge Stundungsvereinbarungen und Factoring nutzen, nicht.

Quelle: Die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG
Foto: Pixelio / Fotograf: Peter Kirchhoff


TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich